gierung behauptete. Anfangs des XVMtcn Jahr--,Hunderts dachte er wol nicht daran, daß gegen En-de dieses Jahrhunderts gerade dieser berncrsche Ein-fluß für das Münsterthal von den wolthätigsten Fol-gen seyn würde. Im I. :po;. forderte er daselbstdie Huldigung. Vor der Eidleistung behielt sich imNamen des Volkes der Baudclier das Sebirmrechtmit Bern vor. Ohngeachtet dieses alt hergebrach-ten Vorbehaltes, drang der Bischof auf unbedingteHuldigung. Als dagegen der Vandelier Einwen-dungen machte, entieztc er ihn, und belegte ihnmit einer beträchtlichen Geldbuffe. Hierüber beklag-te sich dieser in Bern. Umsonst wurde- der Bischofvon Bern aus vor'unrechtmäßigen Neuerungen ge-warnt. Mit Hintansezung der Freiheitsbriefe, er-laubte er sich gegen die Münsterthalcr manche Be-drükung. Bern schikte an die Grenzen des Münstcr-thaleZ i;oo. Mann, denen 4000. andere nachzufol-gen bereit waren. Auf Ansuchen des Bischofs boteine katholische Tagleistung zu Luzern ihre Zwischcn-kunft an. -Bern schlug sie aus, berufte sich aufnn-gezweifclteö Recht, und verlangte Genugthuung.Zugleich schikte dieser Canton eine Gesandtschaft inSMünsterthal, ließ daselbst von neuem das BurgrechHbeschwören, den Bandelier wieder einsezen, undalles in den alten Stand zurükstcllen. Während daßder Bischof sich auf die katholischen Cantone und
auf