und mildert nach Vorschrift der Landesgeseze dasUrtheil.
Streithand el
in Granbündten theils zwischen den Bün-den selbst theils zwischen diesen nnd denVeltlinern.
in den Jahren 1724 — 1794.
Seit dem Anfange des XVIIften Jahrhunderts/besonders während des spanischen Erbfolgekrieges/war den kriegführenden Mächten/ Frankreich undOesterreich/ nicht wenig daran gelegen, in Grau-bündten einen Anhang auf ihrer Seite zu haben.Diese Republik konnte den österreichischen Truppenden Paß nach der Lombardey entweder schwierigeroder leicht machen. In Rüksicht auf das maylän-Lische Capitulat hatte sich von einer Zeit zu derandern von dem jedesmaligen Besizer des Herzog-thummes Mayland beträchtliche Pensionen bezogen,und dagegen den Durchpaß oder wohl auch Hilfs--völker bewilligt. Schon im I. 1727. hatte sie inHoffnung einer für sie günstigen Erneuerung deSCapitulate« den zur Belagerung von Toulon be-
stimm-
*) S. David Wyß Lebensbeschreibung des Bürger-meister Eschers. s. 129. u. f.