«den; 4) daß ohne Verlezung des Staats-und Na-« Unrechtes kein Volk einem andern unterwürfig«seyn könne; ;) daß die Eüuvobner von dem Velt-«line, von Eleven und Worms die Einverleibung«rn den neuen Cisaipinischen Freistaat ganz unzwei-felhaft begehren; 6) und 7) Laß ihnen die Grau-«bündtner die Aufnahme in ihren Bund verwei-gern , und ihnen also keine andere Zuflucht übrig«bleibe, als die Vereinigung mit CiSalxinicn, wel-«che ihnen hiemit vermög rhreS MtttleramteS die«französische Republik bewilligt/*
Genfer » Unruhen
während des XVHIten Jahrhunderts.
Je beschrankter auf der einen Seite der Bezirkdes Genferschen Frcystaates ist, und je reicher undgeistreicher auf der andern Seite die Staatsbürgersind, desto eifersüchtiger beobachtet und beschränktjeder Bürger den andern. Der eine schreyt überden Mißbrauch der Freyheit, der andre über denMißbrauch des Ansehns. Je schwächer jeder fürsich allein ist, desto lieber hangt er sich entwederan diese oder an jene Parthey. Je mehr jede Par-they sich von der andern absondert, und ihre An-massung überspannt, desto heftiger wird auf beyden
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