19
nigstens 50 Schuß oder Wurf ausgerüsteter Munitiouswagenmit in das Gefecht und bei allen Manövern folgen. Diemitzufühlenden Geschoßarten beschränke man aus dieZahl von nur zwei, ncmlich bei der Kanone auf Kugelnund Kartätschen, bei der Haubitze auf Granaten und Kartät-schen; und zwar bei der ersteren Geschützgattung V«, bei der letz-teren V?- Kartätschen vom ganzen Munitionsquantum. EineVermehrung dieser Geschoßarten durch eine dritte (Shrap-nels) würde nur auf Kosten der noch auf 1800 Schritte zer-störungskräftigen Vollkugel und Granate, oder der noch auf800 Schritte mörderisch wirkenden Kartätsche geschehen können.Das Shrapnelfeuer überlasse man andern Geschützkalibern, diedie Fähigkeit besitzen, ein größeres Munitionsquantum mitzu-fühlen, und die dazu berufen sind, gleich zu Anfang ei-nes Gefechtes aufzutreten.
Da die Positions-Artillerie schon wegen ihrer durch dasgroße Geschützkaliber bedingten geringeren Bewegungsfähigkeitnie in einer engen Verbindung mit anderen Truppen bleibendarf, wenn sie den letzteren bei der Ausführung von Manö-vern nicht hinderlich werden soll, so wird die sämmtliche Be-dienung auch ohne Bedenken mit hinreichender Geschwindigkeitallen Geschützbewegungen zu Fuße folgen können. Durchdas Aufsitzen von 3 Mann auf jede Geschütz- und Wagen-protze kann dennoch in dringenden Fällen auf kurze Streckenund festem Boden ihre Bewegungsgeschwindigkeit gesteigertwerden, um schneller in die Position zu gelangen, und dortangekommen, durch die zur Hand stehenden 6 Mann abprotzenund den ersten Schuß entsenden zu können. Man hüte sichdabei jedoch stets, die Anforderungen nicht zu hoch zu span-nen, denn für alle ihre Bewegungen muß wohl berücksichtigetwerden, daß sich die Zugkraft eines Pferdes immer höher alszu 6 Zentner entziffert; es ist dieses selbst bei der, wegen ih-res, als am leichtesten bekannten eisernen Rohres, in derschwedischen Artillerie eingeführten Zwölspfünder-Kanone derFall. — Die Chargen müssen jedenfalls sämmtliche berit-ten sein.
2