Haubitzen muffen dem direkten Feuer feindlicher Kanonennie ausgesetzt werden, welches allemal der Fall seyn wird,wo sie mit den Kanonen in einer Batterie vereinigt sind.Und welche Vortheile der Wirkung lassen sich nicht aufeinem günstigen Terrain von den Rollschüssen mit kleinenLadungen, aber auch hier nur wiederum von vereinigtenHaubitzbatterien, besonders gegen Kavallerie, erwarten,wodurch die beabsichtigten Angriffe eines ganzen Flügelsfeindlicher Kavallerie abgehalten und zurückgeworfen wer-den können.
Berechnet man nun ferner die Kosten der Schüssebcjdcr Kaliber, so ist dieses keine unwichtige Betrachtung.Ein 6 pfündiger-Kugelschuß kostet 1 Rthlr. 5gGr., dagegenein 7pfündiger-Haubitzschuß 1 Rthlr. 17 gGr. 4 Pf.;ein 12 pfündiger-Kugelschuß 2 Rthlr. 1 gGr. 5 Pf., derIVpfündiger-Haubitzschuß dagegen 2 Rthlr. 15 gGr. 8 Pf.,und werden daher die Kosten, welche der Staat im Laufeeines Feldzuges durch unnütz verschossene Munition der beiden Batterien vertheilten Haubitzen verliert, gewiß nichtunbedeutend seyn, indem jeder Haubitzschutz 4 Rthlr. mehrals der Kanonenschuß beträgt.
Was nun die Anzahl der Geschütze in einer Batterienoch anbelangt, so haben, wie schon gesagt, die Preußen8 Stück, die Oestreich» und Franzosen 6 Stück und dieRussen 12 Stück in zwei Abtheilungen, in einer Batterievereinigt, ohne daß hierbei besondere taktische Ursachenzum Grunde liegen.
I) Wir sagen Haubitzschuß und nicht Wurf, um hiereinerlei Sache nicht mit zweierlei Namen zu benennen, welchessich noch aus der alten Zeit der Katapulten undVallisten in derArtillerie erhalten hat; denn man wirft doch nicht, sondernschießt sowohl aus Kanonen als aus Monieren und Haubitzen;sonst wäre ein Bogenschuß aus Kanonen eben so gut ein Wurfzu nennen, als der Bogenschuß aus Haubitzen.