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2 (1824) Zweiter Theil / von W. von Grevenitz
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47
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lich beim Geschütz, sondern muß sich in der Reserve oderbei den Wagen befinden; man bringt sonst mehr Leuteam Geschütz ins Gefecht, als nöthig ist, und der Ersatzwird schwieriger.

Die Bedienung der Geschütze zerfällt:g) in das Laden, Richten und Abfeuern der Geschütze,oder die Chargirung;

b) in das Bewegen derselben, entweder auf größereEntfernungen bei Manövern mit Aufprotzen, odermit dem Langtaue in der Feuerlinie. Abprotzen,oder wieder in die Chargirstellung übergehen.

1. Des 6pfünder-Kanons.

Hierzu werden bei der reitenden Artillerie t Unteroffi-zier und 8 Mann, bei der Fußartillerie 1 Unteroffizier und6 Mann erfordert. Die Mannschaft wird auf folgendeWeise eingetheilt:

Nr. 1. wischt aus. Er hat einen Wischer.

Nr. 2. setzt Kartuschen ein. Er trägt einen Kartuschtor-nistcr über der rechten Schulter.

Nr. 3. feuert ab und hilft richten.

Nr. 4. besorgt die Zündung und hilft richten. Er hateine Schlagröhrtasche um den Leib geschnallt,worin zugleich eine Puderdose und ein Pelzkappenstecken. Diese Nummer muß entweder ein Bom-bardier oder geschickter alter Kanonier seyn.

Nr. 5. macht den Protzkastcn auf und zu, giebt Muni-tion aus, hilft auf- und abprotzen, und wird beiden Bewegungen mit dem Taue bei diesem an-gestellt.

Nr. 6. löst sich mit Nr. 2. ab, damit immer Munitionbei dem Kanon ist. Er hat, wie diese Nummer,einen Kartuschtornister um.

Nr. 7. und 8. (nur bei der reitenden Artillerie) sind Pferde-haltcr. Nr. 7. hält die Pferde von Nr. 1. 3. 5.