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2 (1824) Zweiter Theil / von W. von Grevenitz
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vergriffene Kriegsoperationen veranlaßt. Die Explosionder Wagen muß in der Art angelegt werden, daß dieTruppen keinen Schaden leiden; ist noch eine Aussicht, mitden übrigen Waffen durchzukommen, so wird man dieGeschütze in jedem Fall mitnehmen, und nur die Wagenzerstören, in allen Fällen aber immer die Röhre der Ge-schütze zu retten suchen.

Gehen wir nun zum Felddienst der Artillerie über,so schließt sich solcher an den der übrigen Waffen an, wasdas Verhalten in Lägern und Kantonirungcn betrifft. DerArtillerist hat hierin eine Erleichterung vor seinen Waf-fengefährtcn, indem der Vorposten-, Wacht- und Patrouil-lendienst ihn nicht trifft; wenn auch in einzelnen FällenGeschütze auf Feldwachten oder vorgeschobene Posten gege-ben werden, so hat zwar die Artillerie dafür zu sorgen,immer im schuß« und marschfertigen Zustande zu seyn,doch ist der Wachtdienst nicht so ermüdend, als es beiden übrigen Waffen, welche auf Vedctten seyn müssen,der Fall ist. Nach der gegebenen Eintheilung in Briga-den zu drei Batterien, fahren im Bivouac oder Lager dieBrigaden auf. Unter allen Umständen ist es aber zurErhaltung der allgemeinen Lagerordnung nothwendig, diePferde nicht an die Deichseln und Rädern der Fahrzeugeanzubinden, sondern immer selbst auch nur für eine Nachtden Stall aufzuschlagen, welches wenig Zeit erfordert,Pflege und Wartung der Pferde erleichtert, so wie weni-ger Gefahr bei dem, nach jedem Marsche nothwendigen,Nachsehen und Nachbessern der Munition erwächst, alswenn die Pferde dicht an den Deichseln der Geschütze undFahrzeuge angebunden sind. Zu diesem Zweck ist es noth-wendig, daß ein jeder Fahrer einen mit Eisen unten spitzigbeschlagenen, oben mit einem eisernen Ring versehenen,Kampagncpfahl, mit einem, am Sattel befindlichen, leder-nen Schuh, neben sich am Pferde hat. Die noch überdiesnothwendigen Kampagnepfähle werden an den Munitions-