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Für diese Bahnhöfe wird eine Länge von 400 — 450" genügen, wäh-rend die Breite derselben in der Mitte etwa 100" beträgt, und gegendie beiden Enden hin sich auf 70 — 00" vermindert. Natürlich hängendie Detailabmcssungen von den lokalen Verhältnissen ab, und es sind daherdiese, so wie die im Folgenden noch angegebenen Dimensionen nur als all-gemeine Durchschnittszahlen zu betrachten. Große Endstations-Plätze inHauptstädten sind hier natürlich nicht mit inbegrifsen, und hängt derenAusdehnung vom speziellen Bedürfnisse und den Verkehrsverhältnissen derBahn ab, so daß hierüber keine fixen Anhaltspunkte angegeben werdenkönnen.
2. Stativ ns-Plätze, welche außer Aufnahmsgebäuden und Ma-gazinen, Rampen rc. mit Heizhäusern und Wasserpumpen versehensind. Diese sind nur dort zu projektiren, wo ein Maschinenwechsel noth-wendig wird. Sie erthaltcn meist eine Länge von 300" und in der Mitteeine Breite von 00 — 70", welche sich bei den Enden bis auf 50 und 40Klafter verringern kann.
3. Wasserstationen, welche außer den Aufnahmsgebäuden, Ma-gazinen, Pampen rc. eine Wasserpnmpe erhalten. Dieselben sind in derNähe größerer Orte anzulegen, und so zu vertheilen, daß die Entfernungderselben circa 6 Meilen beträgt.
Sie sind 300 Klafter lang, circa 30 Klafter breit in der Mitte,und verengen sich gegen die Enden auf 30 resp. 15 Klafter. In derBreite ist auf einen entsprechende» Raum für die Wasserpumpe zu reflek-tire». Hier wie bei den vorhergehenden Kategorien sollte besonders daraufbedacht genommen werden, ein reines möglichst wenig inkrustirendcs Wasserzur Speisung der Lokomotive zu erhalten. Es ist dies ein bei der Wahlder Stationsplätze maßgebender Umstand.
4. Haltestationen mit Anfnahnisgcbänden und Magazinen sind300 Klafter lang und haben dieselbe Breite wie die vorhergehende», nurentfällt der Platz für die Wasserpnmpe.
5. Ausweichen mit einem Wächterhanse in der Mitte, haben eineBreite von circa 10—15 Klaftern nnd eine Länge von 300 Klafter.
Die letzten zwei Kategorien werden zwischen die Wasserstationen ver-theilt, und zwar so, daß sich hierdurch eine durchschnittliche Entfernungaller Stationen untereinander von 2 bis 3 Meilen ergicbt. Im Anhangesind Normalien dieser 5 Kategorien von Stationsplätzen zur leichternOrientirung beigefügt.
Soviel über die Größe und Entfernung der Stationsplätze.
Was ihre Lage anbelangt, so ist zu merken, daß dieselben im flachennnd Hügellande eine horizontale Strecke von mindestens 1800 Fuß, imGebirge von 600 Fuß Länge erhalten sollen. Bahnhöfe in Steigungenerschweren den Betrieb außerordentlich. Ist man aber gezwungen denBahnhof theilweise in eine Steigung zu legen, so ist eine solche von 1:400als die äußerste Grenze zu betrachten, bis zu welcher man noch gehenkann; doch wird man es fast in allen Fällen dahin bringen können, unterdieser Grenze zu bleiben.
Ebenso sollen die Bahnhöfe nicht in Kurven liegen, und es soll min-destens ein Theil der Bahnhofsstrecke eine gerade Linie von 600 FußLänge bilden.