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Ist die Einlösung solcher Objekte nicht zu vermeiden, so muß mansich auf das kleinste Einlösnngsmaß beschränken, und in Städten oder aufsehr theuren Grundstücken den einzulösenden Raum durch Anwendung vonFuttermauern statt der natürlichen Terrain-Böschungen möglichst zu ver-ringern trachten. Bei Felseinschnitten kann man daher näher an solcheObjekte rücken, als dort wo das lose Erdreich eine sehr sanfte Böschungerheischt. Bei Dämmen ist außerdem noch auf etwa nöthige Materialgrä-ben Rücksicht zu nehmen, worüber die im Anhange mitgetheilte Tabelle ge-nügenden Aufschluß gewährt.
In allen diesen Fällen jedoch müssen die innerhalb einer Entfernungvon 180 Fuß (57 Meter) liegenden Gebäude deren Bedachung aus brenn-baren Materialien besteht feuersicher eingedeckt werden..
Trifft die Bahn auf schon vorhandene Berkehrsstraßen, so wird esselten möglich sein denselben auszuweichen, man wird stets trachten, dieKreuzungswinkel nie kleiner als 30° zu erhalten, und wo es nur halb-wegs thunlich ist durch Verlegung der vorhandenen Straße oder sonstigeMittel eine rechtwinkelige klebersetzung zu bewerkstelligen.
Oft wird es möglich sein mehrere Fahrwege zu vereinigen und aneinem und demselben Punkte die Bahn kreuzen zu lassen. Wo dies an-geht, erspart man oft bedeutende Auslagen, besonders dort wo einer odermehrere dieser Wege, Durch- oder Ueberfahrten erhalten müßten.
b) Stations-Plätze.
Die Stations-Plätze werden in der Regel in die Nähe von Städtenoder bedeutenderen Ortschaften gelegt und besonders an solche Punkte, wosich der Waarenverkehr aus verschiedenen Richtungen vereinigt.
Oft jedoch ist man genöthiget, auch an solchen Orten Stations-Plätzeanzulegen, wo deren Bedürfniß aus Rücksichten des Verkehres nicht abge-leitet werden könnte.
Solche Fälle treten z. B. ein, wenn in der Bahnlinie einzelne au-ßergewöhnlich starke Steigungen vorkommen, welche das Vorspannen einerzweiten Maschine nöthig machen, um die Züge in ihrer unveränderten Ge-stalt befördern zu können.
Oder bei einer eingeleifigen Bahn wo die Entfernung zweier Sta-tionsplätze mit alleiniger Rücksicht auf die vorher angeführten Bestimmungs-gründe zu groß ausfiele, und der Verkehr der Züge hierdurch gehemmtwürde. Im letzteren Falle sind einfache Ausweichgeleise für die sich be-gegnenden Züge ausreichend. Im Allgemeinen wird sich eine durchschnitt-liche Entfernung der Stationen von 2 — 3 Meilen ergeben, welche allenAnforderungen des Verkehres entsprechen dürfte.
Jede zweite oder dritte Station muß dann Wasser-Pumpen erhalten,um die Speisung der Lokomotive zu bewerkstelligen.
Es ergeben sich daher aus dieser Eintheilnng etwa 5 Kategorien vonStationsplätzen.
1. Hanpt-Stationsplätze. Diese können im Allgemeinen aufeine Entfernung von etwa 20 — 25 Meilen vertheilt werden. Man legtsie stets in die Nähe bedeutenderer Orte oder Städte. Sie werden abermanchmal auch dort nothwendig, wo eine zweite Bahn einmündet, und eingemeinschaftlicher Bahnhof angelegt werden soll.