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objekten, berechnen sich die dafür entfallenden Kosten aus dem nachfolgen-den Schema.
In dasselbe wurde die Einrammung der Spnndpftihle oder Falzbür-stcn unter eine besondere Rubrik aus dem Grunde aufgenommen, weil dasEintreiben derselben, obwohl sie in der Regel nur auf jene Tiefe unter dasFundament des eingeschlossenen Objektes reichen, welche eine Unterspülungdesselben beim höchsten Wasserstaud nicht mehr zuläßt, doch vermöge ihrergegenseitigen Reibung dem Eintreiben einen ungleich höheren Widerstandentgegensetzen werden, als die lose nebeneinander eingeschlagenen Rund-pfähle, selbst bis zu deren absolutem Feststehen. Zudem erwächst bei demEinrammen der Spnndpftihle ein ungleich höherer Kostenaufwand durchdas oftmalige Umstellen der Nammmaschine.
In den Posten des folgenden Schemas sind auch alle Nebenentschädi-qungen für Werkzeuge, Schmiere, Seile, sonstige Requisiten und für diedurch diese Arbeiten hervorgerufenen Regieauslagen inbegriffen.
Absolut fest
Nicht
absolut fest
Falzbürsten und
' Rund-Pfähle
Spundpfähle
Grundbeschaffenheit.
für jeden Zoll des
mittleren Durchmessers
Umfanges
entfällt pro Kurrentfuß Tiefe Einrammungskosten<Gulden)
I. Gewöhnlicher Boden>1. Schwerer Boden . .
III. Ausnahmsweise schwie-rige Verhältnisse . .
ll.0437
0.060
0.078
0.035
0.052
0.063
0.0157
0.021
0.026
Erster Fall.
4. Die Piloten werden bis zum absoluten Feststehen durch Schlag-werke mit 12 — 15 Centner schweren Ramniklötzen eingetrieben, die inder letzten Periode des Eintreibens eines Pfahles durch Lokomobilen min-destens auf die Höhe von 15 Fuß gehoben werden müssen. Hierfür be-rechnet man für verschiedene mittlere Pilvtendurchmesser die gesammte Ein-rammungsentschädigung nach obigem Schema in folgender Weise: