Extractum Aconiti. 341
einem halben Pfunde rectifirten Weingeistes,und presse von Neuem aus.
Die gemischten und filtrirten Flüssigkeiten sollen im Dampf-bade bei einer Temperatur von 50 bis 60° C. (40 bis 48 a R.) unterbeständigem Umrühren zur Consistenz eines dickeren Extracteseingedampft werden.
Bewahre es sorgfältig auf.
Es sei von dunkelbrauner Farbe, im Wasser trüb löslich.
Auch zu der Vorschrift dieser Classe von Extracten, wozu noch Extr. Bel-kdonnae, Chelidonii, Conti, Digitalis, Gratiolae, Hyoscyami, Lactucae virosae,Stramonii gehören, bin ich so frei, die Vaterschaft in Anspruch zu nehmen.Die Methode ist mit geringen Abweichungen aus meiner Pharmacopoea univer-saSs entnommen, und ich spreche auch hier meinen Dank aus. Die Verfasserder Pharmacopoea waren berechtigt, im ganzen Umfange der Wissenschaft undErfahrung dasjenige zu wählen, was sie für das Beste hielten, und dass siediese Vorschrift gewählt haben, beweist, dass sie dieselbe lür die beste gehaltenhaben.
Das Princip dieser Methode lässt sich mit wenigen Worten ausdrücken.Das Extract soll nur das enthalten, was zugleich in Weingeist und Wasserlöslich ist. Die Formel gründet sich auf die Ansicht, dass die wirksamen Be-standtheile der Pflanze gerade in beiden Lösungsmitteln löslich sind, die un-wirksamen aber nur in einem. Das Chlorophyll ist nur in Weingeist löslich,der Schleim, das Gummi nur in Wasser. Aus Pflanzen, die von ungleichenStandorten und Klima ungleiche Heilkräfte erhalten haben, wird durch dieseMethode ein gleichartigeres Extract erhalten, als wenn man den ganzen Safteindampft. Je schlechter die Pflanze ist, desto mehr Schleim wird sie abschei-den, desto weniger Extract geben, allein das erhaltene wird dem aus der bestenPflanze erhaltenen ähnlicher sein, geradeso wie schlechtes Opium wenig, aberwirkliches Morphium liefert. Die Vorschrift der fünften Auflage lieferte einExtract, welchem mit grosser Mühe und Kostenaufwande ein ganz werthloserKörper, das Chlorophyll, beigemengt war, und welcher nebenbei das Austrocknenund Dispensiren in Pulverform unmöglich machte; es enthielt ferner alle inWasser löslichen Bestandtheile. Diese Vorschrift ist nun mit Recht als ganzunzweckinässig verlassen worden.
Die wesentlichen Momente, welche aus der Pharmacopoea universalis in dievorliegende sechste Auflage hinübergenommen wurden, sind folgende:
1) Das zweimal, das letztemal mit Zusatz von etwas Wasser ausgepresstezerstampfte Kraut wird weggeworfen und nicht mehr mit Weingeist aus-gezogen.
2) Der eingedampfte Saft wird mit Weingeist versetzt, um die schleimigenBestandtheile auszuscheiden.
3) Die davon abfiltrirte Flüssigkeit liefert das Extract.
Die Abweichungen bestehen darin, dass ich zuerst das Eiweiss coagulirenund dann den colirten Saft zur Syrupconsistenz verdampfen lasse. Die Phar-maeopoe lässt nicht coliren und dampft den Saft auf 2 Pfunde ab. Die mög-lichst schnelle Entfernung des Eiweisses, welches auch einen Theil von Chloro-phyll mitreisst, halte ich für nützlich, weil gerade die stickstoffhaltigen Körperam schnellsten einer Einwirkung der Lust und einer Zersetzung unterliegen,welche sich auf andere in der Flüssigkeit enthaltene Körper fortpflanzt. Dass