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Eisenbahn-Handbuch zum Gebrauch für das Publikum, für Beamte und Behörden im Deutschen Reich / nach amtlichen Quellen bearbeitet von Julius Schwarzkopf
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55
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Anlage 3 und 3a zum Internationalen Uebereinkommen.

Anlage E und F zur Eisenbahn-Yerkehrsordnung.

Anlage 3.

Anlage E.

Erklärung.

Besondere Erklärung

über die Verpackung des Gutes.

Die Güter-Expedition der .

Eisenbahn zu . hat anf mein (unser) Ersuchen

Die Güter-Abfertigungsstelle der .

folgende Güter, welche laut Frachtbrief vom heutigen Tage in nach-stehender Weise bezeichnet sind, zur Eisenbahn-Beförderung nach

Eisenbahn zu . hat auf mein (unser) Er-

suchen folgende Güter, welche laut Frachtbrief vom heutigen Tagein nachstehender Weise bezeichnet sind, zur Eisenhahn-Beförderung

von mir (uns) angenommen, nämlich .

nach . ...von mir (uns) angenommen,

nämlich :

Ich (Wir) erkenne(n) hierbei ausdrücklich an, dass diese Güter

Ich (Wir) erkenne(n) hierbei ausdrücklich an, dass diese Güter

unverpackt

--- *)

in nachbeschriebener mangelhafter Verpackung:

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aufgegeben sind, und dass dieses auf dem Frachtbriefe von mir (uns)anerkannt ist.

aufgegeben sind, und dass dieses auf dem Frachtbriefe von mir (uns)

anerkannt ist.

..den.ten . 19.

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*) Je nach der Beschaffenheit der Sendung ist entweder das Wortunverpackt oder der Passusin nachbeschriebener mangelhafterVerpackung zu streichen.

Das Anerkenntniss ist bei Sendungen, die aus mehreren Kolli be-stehen, auf diejenigen Stücke zu beschränken, welche unverpacktsind oder Mängel in der Verpackung zeigen.

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(Unterschrift.)

*) Je nach der Beschaffenheit der Sendung ist entweder das Wortunverpackt oder die Wortein nachbeschriebener mangelhafterVerpackung zu streichen.

Das Anerkenntniss ist hei Sendungen, die aus mehreren Stückenbestehen, auf diejenigen Stücke zu beschränken, welche unverpacktsind oder Mängel in.der Verpackung zeigen.

Anlage 3a.

Anlage F.

Allgemeine Erklärung

Allgemeine Erklärung.

über die Verpackung des Gutes.

Die Güter-Expedition der .

T~)ie Güter-Abfertigungsstelle der .

Eisenbahn zu . . übernimmt auf mein (unser) Ersuchen

Eisenbahn zu . übernimmt auf mein (unser)

Ersuchen alle nachbezeichneten Güter, welche vom heutigen Tage ab

alle nachbezeichneten Güter, welche vom heutigen Tage ab von mir(uns) zur Eisenbahn-Beförderung aufgegeben werden, nämlich:

von mir (uns) zur Eisenbahn-Beförderung aufgegeben werden, nämlich:

Ich (Wir) erkenne(n) hierbei ausdrücklich an, dass diese Güter

.-./.

Ich (Wir) erkenne(n) hierbei ausdrücklich an, dass dieie Güter

unverpackt

unverpackt*)

in nachbeschriebener mangelhafter Verpackung:*)

in nachbeschriebener mangelhafter Verpackung

aufgegeben sind, sofern in dem betreffenden Frachtbriefe auf dieseErklärung Bezug genommen ist.

. den . 19 .

aufgegeben sind, sofern in dem betreffenden Frachtbrief auf dieseErklärung Bezug genommen ist.

*) Je nach der Beschaffenheit der Sendungen sind entweder dasunverpackt oder die Wortein nachbeschriebener mangel-hafter Verpackung zu streichen.

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(Unterschrift.)

*) Je nach der Beschaffenheit der Sendungen sind entweder dasWortunverpackt oder die Wortein nachbesohriebener mangel-hafter Verpackung zu streichen.