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Eisenbahn-Handbuch zum Gebrauch für das Publikum, für Beamte und Behörden im Deutschen Reich / nach amtlichen Quellen bearbeitet von Julius Schwarzkopf
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261
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Gütersendungen nach dem Reichsauslande.

Italien

(Fortsetzung)

Beizugehen:

Frachtbrief

A I [

zahl Form -jSprache

Zolldeklaration

zahl i Form -iSprache

Statistischer

Anmeldeschein

Farbe j Form.

11. Tabak und Tabak-fabrikaten im Tran-sit durch Oester-reich

12. Thieren,tliierischenRohstoffen etc.

a. bei Abfertigungdurch Oesterr.

Durclifuhrbewilligung der ötcrreich. Finanz-Landes-behörde.

ein Frsprungszeugniss (bei lebenden Tliieren Zeugnisseines staatlichen Thierarztes über die Gesundheit derThiere).

Nr. des ital.Zolltarifs.Aus 37 d.Aus 46.

Aus 53 d.Aus 61.

Aus 62.

b. bei Abfertigungdurch d. Schweiz

amtliches Zeugniss über Herkunft aus seuchenfreierGegend.

Aus 64 a.

Die Fracht-Berechnung erfolgt in Franken-(Lira-)Währung.

67 b.

Bemerkungen.

Doppelkohlensaures Natron.Schwefelquecksilber (Zinnober) oderVermillon.

Zünd- und Sprengkapseln.Antiseptische Baumwolle und Watte:Pepsin, reines; Hopfenextract; Kakao :butter; Kampheröl; Terpin.

Eisenfeilspänc in Pulverform, odernicht anderweit zubereitet.Wagenschmiere, aus Harzöl und Kalkhergestellt. °

Wurzeln, Rinden, Blätter, Blüthen,Flechten, Krauter, Früchte für Fär-berei und Gerberei, gemahlen. 0

71.

72.

74a.

75a.80h. u. c.

Aus 82.

83.

84 .

Aus 86 af.

88 .

89 a.

94.

Aus 103 a.

103b. u. c.

104.

105.

106.109.

111 d.

111 g- u. h.Aus 111.

115.

120 .

123 c.125 b. u. c.126.

127 b. u. c.

128.129 a.130.

136.140 c.

142.

Aus 149.

Aus 154.

160.

Färbende Extrakte aus Farbhölzern und andere Farb-stoffe aller Art.

Farben in Täfelchen, in Pulverform etc. mitEinschlussder Anilinlackfarben.

Bleistifte und Farbstifte, geglättet oder gefirnisst,nicht weisser Fassung.

Buchdruckerschwärze.

Gespinnste aus Flachs, Hanf, einfache rohe, über6000 m auf das Kilogramm.

Gespinnste aus Flachs, Hanf und Jute, einfache, ge-bleichte und gefärbte oder gelaugte, über 7000 Mtr.bis 37000 Mtr. auf das Kilogramm.

Gespinnste aus Flachs, Hanf und Jute, gezwirnte,rohe, gebleichte und gefärbte, gelaugte.

Garne aus Flachs und Hanf zum Nähen, auf Spulen ge-wickelt, in Knäueln oder dergleichen, zum Detail-verkauf zugerichtet, und Zwirn für Schuhmacher.Gewebe aus Flachs und Hanf, roh, gebleicht und ge-färbt, glattgelaugt, damascirt, farbig gewebt, ge-mustert.

Posamentierwaaren aus Flachs und Hanf.Strumpfwaaren, einfache, aus Spinnstoffen, derKateg. V.*)

Genähte Gegenstände aus Spinnstoffen der Kateg. V.*)a) Säcke, Bett- und Tischwäsche, Handtücher, Vor-hänge, einfach gesäumt, und ähnliche Artikel;c) andere (mit Ausnahme der Herrenhemden, Kragenund Manschetten).

Baumwollgewebe, rohe:

im Gewicht von 13 Kilogr. oder darüber pro 100 qm,und in Kette und Einschlag in dem Quadrat von5 mm Seitenlange enthaltend:

2) mehr als 27 Fäden.

Im Gewichte von 7 bis 13 Kilogr. pro 100 qm; sonstwie vor.

Baumwollgewebe, gebleichte.

Baumwollgewebe, buntgewebte oder gefärbte.Baumwollgewebe, bedruckte.

Baumwollgewebe, gestickte.

Musseline und schleierartige oder gegitterte Gewebe,bedruckte.

Desgleichen, gestickte.

Durchsichtige Baumwollengewebe (gmticolati a foggiadi velo), nicht gemusterte., im Gewichte von mehrals 3 Kilogramm auf 100 qm.

Baumwollene Lampendochte,

Genähte Gegenstände aus Baumwolle:a) Säcke, Bett- und Tischwäsche, Handtücher,, Vorhänge, einfach gesäumt, und ähnliche Artikel;c) andere (mit Ausnahme der Herrenhemden, Kragenund Manschetten).

Pferdehaare, Krullhaare, Schnur und grobe Waareaus Pferdohaar.

Gespinnste aus gekrempelter Wolle, einfache, ge-bleichte oder gefärbte.

Gespinnste aus gekrempelter Wolle, gezwirnt.Gespinnste aus gekämmter Wolle, einfache, ge-bleichte, gefärbte.

Gespinnste aus gekämmter Wolle, gezwirnt.

Gewebe aus gekrempelter Wolle.

Wollene Gewebe, bedruckte, im Gewichte von höch-stens 300 gr auf das qm.

Posamentierwaaren aus Spinnstoffen der Kateg. VII**)des italienisch. Zolltarifes, wenn Aussenseite wenigerals 50o/o Wolle enthaltend.

Fussteppiche aus Wolle und Kratzwolle, einschliess-lich derjenigen, in welchen andere Spinnstoffe, ausserSeide, dem Gewichte nach vorherrschen.

Genähte Gegenstände aus Spinnstoffen der Kateg.VII**), wie auch schwarze Shawls und Tücher ausSchafwolle, mit Seidenstickerei in einer einzigenEcke, auch mit Seidenfransen versehen. Herren- undKinderkleidungen aus Wolle, Damonmäntel und Jäck-chen (Confections).

Fichus, Echarpes, Cachenez, schwarz oder farbig,in gemustertem oder nicht gemustertem Gewobe ausSeide oder Floretseide, nicht genäht.

Bänder und Borten aus Seide oder Floretseide, ge-mischt mit anderen Spinnstoffen, worin Seide oderFloretseide von 1250°/0 enthalten ist.

Genähte Gegenstände, aus Spinnstoffen der Kateg.VIII***).

Anmerkung: ° Zollfrei.

*) Kateg. V. Hanf. Flachs, Jute und andere vegetabilischeFasern, mit Ausnahme der Baumwolle.

**) Kateg. Vll. Wolle, Pferdehaare, Haare.

***) Kateg. VI11. Seide.

163 a. 13. Holz, gemeines, roh, gesägt, viereckig gemacht, ein-fach mit der Axt behauen oder vorgerichtet, sowieHolz in dünnen Brettern zu Schachteln, Siebreifen unddergl-, Holzreifen in beliebiger Länge 0 .

163b.2. u.3. Ebenistenholz, feines, in Brettchen oder Tafeln fürFussboden, eingelegte; od. geschnitten der Länge nach.

Aus 165a.l.u.2.Möbel und fertige oder rohe Möbeltheile, nicht ge-polstert, aus gemeinem Holze; wenn auch gebogen.

170. Geräthe und verschiedene Arbeiten aus gemeinemHolze; roh, polirt oder bemalt.

171. Gemeine Holzkurzwaaren.

172. Spielzeug aus Holz.

182. Halbzeug aus Holz, Stroh und ähnlichen Stoffen;Cellulose 0 .

183a. u. d. Papier aller Art, weiss oder in Masse gefärbt, ein-schliesslich Tapeten.

183 f. Packpapier, auch in der Masse gefärbt.

185. Kupferstiche, Lithographien und Etiquetten.

186a. Gemeine Pappe.

187. Knöpfe aus gepresstem Papiere oder ähnlichen Stoffen,und geschnittene Pappendeckel.

188 a. 1. Noten mit italienischem Texte und Bücher mit ge-mischtem Texte 0 , gedruckt, lose und geheftet.

b. 1. u. 2. Bücher nicht gedruckt, lose oder in Pappe gebunden;

wenn auch mit Leinwand überzogen und mit Leder-ecken und -Rücken.

196. Schuhwaaren aller Art aus Leder oder Stoffen, mitAusschluss von Seide und Sammt; oder aus Kautschuk.

197 a. Transmissionsriemen.

201 d. 1. Lampen und Lampentheile aus Eisenguss, verzinnt,lackirt etc., mit oder ohne Garnitur.

203 a. 1. Schmiedeisen und Stahl, gewalzt oder gehämmert, inStäben, Stangen oder Barren im Querschnitte mitkeinem Durchmesser oder keiner Seitenlange von. 7 mm oder weniger ;

a. 2. im Querschnitte mit einer oder mehreren Seiten-

langen, oder einem oder mehreren Durchmessern von7 mm oder weniger, aber von mehr als 5 mm;

b. 1. zu Draht gewalzt oder gezogen, im Durchmesser

von mindestens 1,5 mm bis 5 mm;

d. 2. in Röhren, von 1,5 bis höchstens 4 mm Dicke.

204a. u. b. Eisen und Stahl, geschmiedet oder gegossen; Anker,Wagenachsen, Ambosse etc. von mindestens 50 kg;grobe Wagenachsen im Gewicht von weniger als 50 kg.

206 a. u. b. Eisen und Stahl zweiter Verarbeitung in Arbeiten angrossen und kleinen Eisen- oder Stahlstücken (eiserneund stählerne geschmiedete Nägel), eiserne Geschirre,nur innen polirt.

210. Gerätschaften und Werkzeuge für Künstler undHandwerker, aus Gusseisen, Schmiedeisen oder Stahl;gemeine und feine.

Aus 211 f. Brenner und Galerien für Lampen.

Aus 214 c. Buchdruckerlettern.

216c, d. u.e. Zinkwaaren, auch vergoldete und versilberte.

218. Antimon, metallisches (Antimon-Regulus).

225. Näh- und Stecknadeln.

226 k. Dynamo-elektrische Maschinen.

226 n. Gusseiserne Maschinentheile von anderen Maschinen.

227. Apparate aus Kupfer oder anderen Metallen zum Er-hitzen, Rafliniren, Destilliren u. s. w.

228. Instrumente, optische, mathematische, Präzisions-,Observations-, chemische, physikalische, chirurgische,astronomische.

229. Ivratzenbeschläge.

230d. Eisenbahnwagen I. Klasse, oder mit I. Klasse ge-mischte Wagen.

235a. Bijouterie zum persönlichen Schmucke; goldene JiPwelen und Ketten etc.

237. Walzenorgeln oder Musikdosen.

239. Uhrenbestandtheile.

245. Farberde (Bolus, Ocker, Siegelerde, natürlich oderkünstlich).

252a; Thon: Oefen und Theile derselben aller Art.

254 a. Weisse irdene Waaren, feines Steinzeug.

255a. u. b. Porzellan, weiss und farbig, auch verziert.

258. Glas- und Krystallwaaren:

a) einfach geblasen oder gegossen, nicht gefärbt,nicht geschliffen, nicht geschnitten;

b) farbig, in der Masse gefärbt, abgerieben, mitSchmirgel geschliffen und geschnitten;

c) bemalt, emaillirt, vergoldet, versilbert, oderanders verziert.

259. Flaschen, gemeine.

262. Glas, Krystall und Schmelz in Form von Perlen(conterie), Steinen und Prismen für Kronleuchter undandere ähnliche Arbeiten.

Anmerkung: ° Zollfrei. \

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