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Die Wehrkraft des Deutschen Reiches : Im Februar 1872
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Die Wehrkraft

Die Examinations-Commission besteht aus den Officieren des Schiffesunter Präsidium des Commandeurs.

Die erfolgreiche Ablegung dieses provisorischen Examens befähigt zurErlangung der Unterlieutenants-Charge zur See, doch ist der Betreffende ver-pflichtet, bei Rückkehr des Schiffes das erforderliche See-Officier-Examen ander Marine-Schule nachzutragen.

F. Die Flagge der Deutschen Marine.

Der ein längliches Rechteck bildende weisse Grund der Flagge wirddurch ein schwarzes Kreuz mit schmaler weisser Einfassung in 4 gleichgrosseFelder getheilt.

Auf der Mitte des Kreuzes liegt ein rundes weisses Feld, welches denpreussischen Adler trägt. Dasjenige der 4 vorgenannten Felder, welches sichin der linken oberen Ecke befindet, wird durch die horizontal laufendenBundesfarben, Schwarz-Weiss, Roth ausgefüllt und enthält in der Mitte daseiserne Kreuz.