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Verhandlungen der vierten Versammlung Schweizerischer Forstwirthe in Zürich im Monat Juni 1847
Entstehung
Seite
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Beziehung die Regierung ziemlich stark in Anspruch genom-men worden, aus welchem Grunde er namentlich für dasnächste Jahr St. Gallen nicht gewählt wissen möchte. Erschlägt Basel oder Schaffhausen vor.

Oberförster v. Greierz weist darauf hin, daß esnicht Zweck des Vereins sei, in forstlicher Beziehung eineKontrole auszuüben, eS handle sich vielmehr nur um gegen-seitige Belehrung durch Austausch der Ideen und durchAnschauung neuer Verhältnisse und Zustände. Er findet dieWahl von Bern nicht zulässig, indem der Verein schon ein-mal sich im Kanton Bern versammelt habe, stimmt fürSt. Gallen , und zwar namentlich in Berücksichtigung deseifrigen Besuches und der kräftigen Förderung des Vereinsvon Seite der St. Gallischen Forstwirthe.

Forstverwalter Rietmann stimmt mit ForstinspektorBohl überein bezüglich der Unzulässigkeit der Verlegung desVersammlungsortes auf die Grenze der Schweiz . Es müssedahin gestrebt werden, daß der Verein mehr Mitgliedererhalte und er sei somit an Orte zu verlegen, wo zahlreicherBesuch zu erwarten sei. Er wünscht mit der Wahl einesVersammlungsortes an der Grenze der Schweiz zuzuwarten,bis der Verein mehr erstarkt sei.

Das Präsidium weist darauf hin, daß auch unterden letztberührten Verhältnissen ein großer Theil der Mit-glieder der Versammlung beiwohnen werde. Bei Festhaltungder von Bohl und Rietmann aufgestellten, als vorzüglichfür die Wahl des Versammlungsortes maßgebenden Grund-sätze würde eine Einschränkung auf nur wenige Orte statt-finden, was sehr nachtheilig auf das Gedeihen des Vereinseinwirken müßte. Ueberdieß sei es gar nicht nothwendig,daß der Verein gerade im Hauptorte des fraglichen Kan-tons abgehalten werde, sondern vielmehr da, wo für dieZwecke des Vereins am meisten zu erwarten stehe.

Oberförster Kaiser ist mit der letztberührten An-sicht des Präsidenten vollständig einverstanden und findet,daß in dieser Rücksicht Bern ein großes Feld darbiete. Er