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Bei nunmehr erfolgender Abstimmung wird der vonOberförster Kaiser gestellte Antrag angenommen und somitdieser Gegenstand dem neu gewählten Komite zur nähernBerathung überwiesen.
VII.
DaS Präsidium legt die Frage über Revision derStatuten vor, unter Hinweisung auf den 8. 14, demzufolgenach dreijährigem Bestände des Vereins eine solche vorge-nommen werden sollte.
Forstrath Gehrct scheut Revision; trägt daher daraufan, diese Frage dem Komite zu übertragen.
Forstverwalter Ri etmann wünscht, daß das Komiteüber den angeregten Gegenstand sich erklären möge.
Forstinspektor Bohl hält dafür, daß jetzt über dieseFrage einzutreten sei und zwar durch den Verein, indessennur in dem Sinne, daß bestimmt werde, durch wen die Re-vision zu geschehen habe, und ob jetzt oder in einer späternVersammlung.
Forstverwalter Walo v. Greierz weist daraufhin, daß bei dieser Berathung ohne wesentlichen GewinnZeit verstieße; es sei nur darüber abzustimmen, ob revidirtwerden solle oder nicht, wünscht aber, daß keine Aenderungenin den Statuten stattfinden. Diesem Wunsche schließt sich auchHerr Oberförster v. Greierz au.
Forst in spektor Bohl glaubt, daß namentlich dieKompetenz des Komite bezüglich der Geldausgaben sowiedes Termjnes für Versendung der Schriften festgesetzt wer-den sollte.
Der Herr Präsident bemerkt, daß jetzt noch nichtauf Paragraphische Revision eingegangen werden könne.
Oberförster Kaiser weist daraufhin, daß etwasbeschlossen werden müsse, allein dahin gehend, daß dasKomite die Untersuchung übernehme und referire, ob undWie eine Revision der Statuten stattzufinden habe.
Nachdem vom Präsidium die Frage, ob revidirt wer-