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12 (1860) Franz Baader's Erläuterungen zu sämmtlichen Schriften Louis Claude de Saint-Martin's / herausgegeben von Friedrich von Osten-Sacken
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434
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Eclair sur l'association humaine.

P. 6. Z. 319. Die souveräne Macht ist nicht collectiv,weil dirigirend. Das Dirigirende muss über den Dirigirten sein,welche im Gleichgewicht gegen selbes nicht reagiren.

P. 9. Z. 1925. Gemeinbesitz wie besonderer Besitz (Eigen-thum) sind nöthig *).

P. 10. Z. 613. Quae ad omnes pertinent, a singulisnegliguntur. Darum muss (in Kirche und Staat) die Hand-habung jenes mehr ausser jedem sein.

P. 11. Z. 612. Als ob dieses kein Widerspruch wäre!

P. 11. Z. 1220. In einem andern Sinne wahr! Ausmehreren Personen kann nicht éine Person werden, sondern diesemanifestirt sich nur in mehreren Personen als Glieder. In per-sonis proprietas.

P. 16. Z. 114. Natursocietät soll die höhere einführen. Was durch die Natur gegeben ist, das ist uns aufgegeben,ein Höheres daraus zu gestalten **). Der Naturstand der Gesell-schaft ist nicht, wie Hegel will, der des Verhältnisses des Herrnzum Sclaven.

*) Wenn Alles Gemeineigenthum wäre, so ginge die Freiheit der Ein-zelnen unter. Wenn Alles Sondereigenthum wäre, so hörte aller organischerVerband der Einzelnen auf. Die Aufgabe des Staates ist, beide Extremeausgeschlossen zu erhalten und Ausgleichung beider Strebungen zu ver-mitteln. v. O.

**) Die Familiengesellschaft soll sich zur Staategesellschaft fortbilden,v. O.