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können, da diese Untersuchung doch nur Vor dem Förum derzu untersuchenden Vernunft und durch sie geführt werden sollte.Wenn daher Kant in der Vorrede zur zweiten Ausgabe der Kritikder reinen Vernunft sagt, er habe das Wissen aufheben müssen,'urn zum Glauben Platz zu bekommen *), so hat er also geglaubt,durch Wissen das Wissen aufheben, durch die Vernunft selbstdie Vernunft demüthigen zu können, und er hat dies aus keinemandern Grunde für nöthig erachtet, als weil er keinen andernWeg für möglich hielt, dem immer drohender hereinbrechenden'Unglauben, nicht an die christliche Keligion, denn an diese in ihrerspecifischen Bestimmtheit glaubte Kant selbst nicht, sondern sogaran Gott, Freiheit und Unsterblichkeit, also dem Hereinbrechendes 1 Materialismus einen Damm entgegenzusetzen.
Kant wurde dabei eben so sehr von dem Unglauben andie Erkenhbarkeit der Wahrheit und somit an die Erkenntnissfähig-keit der menschlichen Vernunft beherrscht, als zugleich von einemtiefen und starken sittlichen Interesse geleitet. Wenn es Kantauch nicht ausdrücklich sagt, ja wenn er diesen Zusammenhangseiner Gedanken sogar sich selbst zu verbergen strebt, so istdoch leicht zu durchschauen, dass er besorgte oder meinte, derVerstand, seinem strengen, notliwendigeh Gang überlassen, zerstörein seiner Anwendung auf das Uebersinnliche die objectivo Gültigkeitder Ideen von Gott, Freiheit und Unsterblichkeit und lange unver-meidlich bei dem Atheismus und Pantheismus &c. an. Da schienihm keine andere Kettung möglich, als Kritik der reinen Ver-nunft. Kann diese nicht zeigen, dass die Vernunft gar nichtberechtigt und nicht im Stande ist, ihre Gesetze und Kategorienauf das Uebersinnliche anzuwenden, .so hielt Kant Alles für ver-loren. Vermag aber die Kritik der Vernunft zu zeigen, sann ersich aus, dass die Vernunft ganz unfähig ist, über das Wesender Dinge wissenschaftlich etwas auszumachen, dann ist die Mög-lichkeit und die Hoffnung vorhanden, die übersinnlichen Ideenvon Gott, Freiheit und Unsterblichkeit fiir den Glauben zu retten.
*) J. Kants Werke. Ausg. v. Hartenstein. II, 26. Ausg. v. Rosen-kranz und Schubert, II, 679.