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Der Kaiser Ferdinand und der Herzog von Friedland während des Winters 1633-1634 : nach handschriftlichen Quellen des Königlich-Sächsischen Haupt-Staat-Archivs und mit kritischer Berücksichtigung der gedruckten Berichte dargestellt / von Karl Gustav Helbig
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4) Des Grafen Terzka Schwester war die mit desHerzogs Planen wohl vertraute Gräfin Kinsky . DieGattin des Grafen Terzka stand ebenso wie ihre SchwesterJsabella geb. von Harrach , die mit dem Herzog von Fried-land vermählt war, dem Unternehmen fern.

5) Vgl. Rose Bernhard v. Weimar I. S. 454 u. 455.Bartholdö Geschichte des großen deutschen Kriegs I. 77 ff.Die Citate aus Feuquieres Briefen treffen größtentheilsnicht in der mir vorliegenden Amsterdamer Ausgabe von1753. Vorzüglich wichtig sind in dieser Ausgabe I. 258.290. II. 1 ff. 210 ff. Le Vassor Hist. du rfcgne deLouis XIII . (Amst. 1720) VII. I. 527. ff.

6) Graf Ottavio Piccolomini seit 1627 in östreichi-schen Diensten, seit 1631 in Wallensteins Umgebung undvon demselben sehr ausgezeichnet. Der Herzog legte großenWerth darauf, daß er mit ihm unter derselben Konstellationder Planeten geboren war. Piccolomini zeigte sich in derSchlacht bei Lätzen als Reitergeneral sehr tapfer, ebensospäter bei Nördlingen und weiter während des ganzenKriegs als tüchtiger Feldherr. Der GeneralleutnantGallas, der den Oberbefehl in Schlesien führte, hatte da-mals nach dem Herzog die höchste Stelle im Heere: unterihm stand in Schlesien zunächst der Feldmarschall Colloredv.

7) Das Anbringen des Franz Julius in Dresden istganz gleichlautend mit dem am Brandenburgischen Hofe,das sich bei Förster findet (Wallensteins Briefe Bd. 3 S.162 ff. und auch in seinem dritten Werke über Wallenstein abgedruckt: Wallensteins Proceß S. 123 ff.). Diese Ver-handlungen waren freilich ganz unschuldiger Art. Von denin Dresden mit dem Herzog direct eingeleiteten Unterhand-lungen und von der Bereitwilligkeit, mit der Franz Albertdem Herzog entgegenkam, wußte Förster nichts, da dieserst durch diese Dokumente aufgeklart wird. Was in derkaiserlichen Rechtfertigungsschrift hierüber behauptet worden(s. Försters Proceß S. 126 Note), ist ganz richtig: unter