dem Deckmantel weiterer Friedensunterhandlungen verfolgteder Herzog hochverrätherische Pläne. — Der Kaiser er-fuhr vom Herzog natürlich weiter nichts, als daß FranzAlbert der Friedensunterhandlungen wegen in Pilsen an-gekommen sei.
8) Dieser berühmte „Pilsener Schluß" ist hier nachder von Franz Albert nach Dresden gesendeten Abschriftabgedruckt. Sie lautet wesentlich gleich mit dem Abdruckbei Aretin : Wallenstein , Urkunden S. 97. Eben so in LünigCod. Germ. diplom. T. I. und in italienischer Uebersetzungbei Siri Memorie recondite T. VIII. p. 46. In allen vierEremplaren steht von der bekannten Klausel: „so lange er(der Herzog) in I. K. Maj. Dienst verbleiben oder derKaiser ihn zu seiner Dienste Beförderung gebrauchen werde"kein Wort. Förster laßt in Wallensteins Proceß S. 111diese Klausel nach Khevenhillers Bericht und noch dazumit gesperrten Buchstaben abdrucken, erwähnt aber kein Wortdavon, daß diese Klausel in den zur Unterschrift bestimmtenEremplaren weggefallen ist, was derselbe Khevenhiller be-richtet. Schwerlich haben die unterschreibenden Offiziereetwas von dem Betrüge gemerkt, wenn er wirklich gespieltworden ist: sonst hätten sie sich bei der Untersuchung sicherdarauf berufen. Aber es muß Etwas der Art vorgekommensein, da sich nicht begreifen läßt, wie ein solches Märchenhätte entstehen sollen.
9) Arnim war in Verdacht gekommen, er habe dieSchweden in Schlesien 1633 preisgegeben. Dies sollte so-gar Wallenstein dem Reichskanzler geschrieben haben. Arnimließ sich daher bei den jetzt wieder angeknüpften Unterhand-lungen vom Herzoge .von Friedland ein Zeugniß schicken,daß dies erlogen sei. Dasselbe befindet sich im Dresdner Archive.
10) Vgl. Richels Berichte bei Aretin S. 128—130.Die Formel: „oder sich des Friedländers todt oder lebendigzu bemächtigen" in der Rechtfertigungsschrift wie bei Kheven-