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stand zurückfiele, aus welchem es die Königin Elisabeth hervor-zuheben anfing, sondern in den schon gebesserten Zustand inCromwells Zeiten, ehe es durch seine Navigationsacte das ersteExempel der gewaltsamsten Handelspolitik gab, die je ein Volkgeübt hat, würde auch nur die Hälfte derjenigen Handlung aufEngland nachbleiben, die auf Seite des übrigen Europa Ver-kaufshandlung ist? Oder man denke sich die preussischen Staatenin denjenigen Zustand zurück, in welchem sie von dem Borneim Jahre 1641 beschreibt, da freilich ein jeder in dem-selben verkaufen konnte, was er wollte*). Gewiss
*) Dass die allgemeine und unbedingte Handelsfreiheit des europäischenStaaten der Zustand war, von dem sie (in ihrer früheren Barbarei) wirk-lich ausgingen, und jene also wohl nicht das Ziel sein kann, das sie sichdermalen vorzustecken hätten, hat Fichte klar und bestimmt gezeigt(s. Geschlossener Handelsstaat S. 136). Fichte leugnet übrigens keines-wegs, so wenig als selbst Hestermann (Offner Handelsstaat S. 123),dass die von den einzelnen Staaten bisher gebrauchten Mittel (durch Be-schränkung und Leitung ihres wechselseitigen Handelsverkehrs sich vorVerarmung gegen einander zu schützen etc.) zu diesem Zwecke nichtzureichten, sondern behauptet nur, dass sie zu dem höheren (von demstrengen Naturrecht geforderten) Staatszwecke unzureichend seien. S. 175,179 etc. Da aber auch Fichte seinen Staat nicht früher schliessen lässt,als bis er das Maximum seiner ihm (der Natur seines Landes gemäss)möglichen Cultur erreicht hat, und also während dieser Zwischenzeit(welche man so lang als man will annehmen und die uns allein hierinteressiren kann) jene Mittel und Maassregeln nicht nur dulden, selbst zuseinem Zwecke (als Interimsanstall) nicht entbehren kann, da endlichauch Hestermann dieses Zwangs zu seinem Zwecke bedarf (S. 274 etc.),so ist hier eigentlich kein Widerstreit in der praktischen Regel. Endlichist noch zu bemerken, das selbst Fichte den Welthandel nicht aufgibt,sondern nur für den einzelnen Privaten, als solchen, seinen Staat geschlossenhaben will, jenen sohin als natürliches Regal erklärt. (S. 272 etc.) Dassnun wenigstens die Aufsicht und Leitung dieses auswärtigen Handels einunveräusserbares Regal (hier eine Hoheitspflicht) aller Regierungen inihren dermaligen, noch unrechllichen Verhältnissen gegen einander sei,und dass das „Geschrei um allgemeine Handelsfreiheit,“ wodurch manletzteren diese Aufsicht und Leitung zu entreissen oder auszureden oderihnen wohl gar solche Pflichtvergessenheit als — Grossmulh anzurechnensucht, endlich einmal zum Schweichen gebracht werden müsse, davon