Band 
Zweiter Band.
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weiss dieser Mann freilich nichts davon, dass bereits seit zweiJahren ein zusammenhängender systematischer Plan, das dortigeGebirge in geognostischer und bergmännischer Hinsicht kennenzu lernen, und nach und nach aufzuscliliessen, der Regierungvon der General-Landesdirection nicht nur vorgelegt, sondern andessen Ausführung bereits Hand angelegt worden ist; wodurchletztere (freilich ohne Wiinschelruthe und ohne Bruschius undConsorten) nach und nach eine vollständige Gebirgstopographiealler Provinzen Pfalzbayerns liefern zu können gedenkt, wozu,wie ich dem Verfasser versichern kann, selbst die Ausgaben,um uns oder unseren eigends hiezu bestimmten und bereits an-gestellten Beamten, wie der Verfasser für nötliig hält, das ABCunserer Kunst, nemlich die Kenntniss der Fossilien, beizubringen,völlig erspart und eben diese Ausgaben ungleich zweckmässigerauf die Löhnung von Bergleuten zu den nöthigen Schürf- undVersuchbauen verwendet werden können. Um aber auch diesesGeschäft, welches die Regierung als die Basis aller soliden berg-männischen Unternehmungen ansiebt, mit gehörigem Nachdruckebetreiben zu können, hat selbe weislich beschlossen, vor derHand, und vor allem andern, jenen bereits bestehenden undAusbeute liefernden Zweig der Mineralurgie (das Eisenbüttenwesen,welches auch in statistischer Hinsicht der wichligste Zweig jenerist) vorerst in möglichsten Flor und Ertrag zu bringen, diesenbesonders auf soliden Forst- und Grubenhaushalt zu gründen,und eben nur aus diesem Ertrag, und nicht etwa auf Kostenanderer Industriezweige, den übrigen Bergbau befördern zu wollen,dessen Betrieb und Beförderung überhaupt tbeils nur nach demPrincip der Assecuranz (nach welchem die Treffer die Nietenübertragen) durch ein ganzes Land gemeinschaftlich von einerbleibenden und den Verzug der Ausbeute am leichtesten tragendenGewerkschaft, d. i. vom Staate selber, als natürliches Regale zuerwarten steht, theils aber auch nach guten staatswirthschaftlichenMaximen nur aus seinem eigenen Ertrag (durch Verwendung derganzen Ausbeute oder eines Theils derselben) erhalten undbezweckt werden soll.