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Zweiter Band.
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ihrer Waaren steigende Geldeinnahme, die noch überdiess alleVortheile einer direeten Steuer (gegen alle jene complicirten, inder Erhebung kostbaren, im Ertrag ungleich geringeren und imEffect Industrie und Consumtion drückenden, in direeten Be-steuerungsarten) darbietet, sollte, von dieser neuen Seite dar-gestellt, die Aufmerksamkeit des Finanzmannes in vorzüglichemGrade auf sich heften. Er wird sich darum die Kenntniss undCultur solcher eigentlichen Staatsgewerbe vorzüglich angelegensein lassen und besonders den hier leicht auffindbaren Punet derVereinigung der Interessen des öffentlichen Gewerbes mit den mitihnen in Verbindung stehenden Privatgewerben (mittelst ununter-brochen fortgesetzter Sach- und Local - Nachforschungen) sorg-fältig studiren, und auf ihn mit allem Nachdrucke wirken. Dasfreilich bequemere, aber auch viel zu kostbar gewordene: dolcefar niente, das: Iaissez les faire, wird er sich nun nimmer einre-den lassen, Vereinfachung und Wohlfeilheit der Administrationauf jede andere Weise (durch grössere Ordnung, scharfe Controle,und besonders Schaffung eines legalen Wirkungskreises demPrivatinteresse der Beamten &c.) als durch Aufgeben jener inso bedeutenden Zweigen herzustellen wissen, und durch kein ge-genwärtiges noch so dringendes Geldbedürfniss der Regierung zudem erbärmlichen Mittelchen einer Versilberung jener natürlichenRegalien (einem wahren Verkauf des Rechtes der Erstgeburt fürein Gericht Linsen) seine Beistimmung zu geben sich beredenlassen.

In voller Uebereinstimmung mit Baader sagt Schmitthenner(Zwölf Bücher vom Staate. Zw. Aufl. I, 635 ff.):Währenddie Rechtsgelehrten allgemein die juristische Persönlichkeit desStaates anerkennen, ist oft von Oekonomen die wichtige Wahr-heit, dass der Staat eigenthümliclie ökonomische Bedürfnisse undin dem System der Nationalökonomie bestimmte Functionen zuvollziehen habe, überhaupt die ganze Bedeutung der Staatsord-

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