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nung übersehen worden, wobei sie natürlich die Uebertragungder öffentlichen Functionen an Private wollten. Die bedauer-lichsten Folgen hat diess Missverständnis« in Beziehung auf dieFreiheit der Wirthschaft gehabt. Um Freiheit für die Privatenzu gewinnen, hat man die Gesellschaftsordnung früherer Zeit zer-brochen, die Gesellschaft selbst in ihre Atome zersprengt, undso, da das laisser faire et laisser passer, d. h. Gottes Wasserüber Gottes Boden fliessen lassen, — sich iin Staate nach derNatur der in ihm vereinigten Kräfte nicht thut, ein oft täppisches,willkürliches Eingreifen der Polizei an der Stelle der Autonomie,d. i. der eigentlichen Freiheit, hervorgerufen. Allerdings mussdie Freiheit der Privatwirthschaft ein heiliges Princip für dieWohlfahrtspolizei sein, aber dann doch nur eine Freiheit in orga-nischem Zusammenhang mit der Freiheit der Andern und in
geregelter Ordnung.Schauder erregend ist überall, schon
in der unorganischen Natur, mehr noch in der sittlichen Welt,das gesetz- und ordnungslose Treiben und Toben freier Kräfte,in welchem der Zufall waltet und kein Herz von den Sorgen fürdie Zukunft leer wird. Vergl. auch über die nationalökonomischeBedeutung des Bergbau’s und der Waldcultur ib. S. 551 ff. und591 ff. H.