Band 
Zweiter Band.
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Wenn man erwägt, dass die Entstehung der Kammern injene Zeiten zurückfallt, in welchen die Einkünfte des Staates vondenen der Untertbanen völlig gesondert waren, wogegen dermalendie Regierungen eigentlich nur von diesen letzteren ihr Auskom-men erlangen und auch nur erlangen sollen (gleichsam nach Pro-centen des Gewinnstes oder Erwerbs der Regierten bezahlt sind),so ist es freilich nicht zu wundern, wenn man selbst noch inder gegenwärtigen Form und Verfassung dieser Kammern ihrenalten beschränkten Zweck und Geist wahrnimmt. Indessen ver-trägt sich dieser Zweck so w'enig mit dem der neueren Staats-wirthschaft, dass vielmehr der eine dem anderen geradezu wider-streitet, und es ist Zeitbedürfniss, auch in der Form und Einrich-tung dieser Regierungsstellen eine Purification und Vereinfachungvorzunehmen, wodurch jener Widerstreit und die hiedurch bewirkteLähmung ihres eigentlichen Ressorts, womit sie nemlich auf Be-förderung des Nationalreichthums unmittelbar und sohin mittelbarauf Vergrösserung des Staatsvermögens hinwirken sollen, völliggehoben wird.

Der eigentliche Zweck der Kammern, sowie ihn die neuereStaatswirthschaft angibt, ist aber folgender:

Die Regierung hat nemlich ausser und neben allen ihrenübrigen Geschäften und Obliegenheiten ohne Zweifel auch diesesbesondere, dass sie jedes der bestehenden Gewerbe (denn In-dustrie kömmt hier nur als Erwerbsmittel in Betracht) sowohl fürsich, in seinem jedesmaligen Zustande und Verhältnisse gegen