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das Ausland und zur Naturbeschaffenheit des Landes selbst *),als in seinem Verhältnisse mit und zu allen übrigen Gewerben,möglichst genau kennen lerne und sich in dieser Kenntniss fort-während erhalte (dieselbe also ununterbrochen erneuere und er-gänze), dass sie jedem dieser Gewerbe (nach Bedürfniss und Em-pfänglichkeit) Schutz, Hilfe und Beförderung unter sich, gegendie Natur und gegen das Ausland, (nemlieh so lange,bis es Kraft genug erlangt, diese dreifache Concur-renz frei und selbstständig zu bestehen) schaffe, undendlich jedem den dasselbe billig treffenden Beitrag zur gesamm-ten Staatskraft bestimme und abnehme. — Kenntniss, Schutzund Hilfe, und Besteuerung (wenigstens Ausmittelung der Besteu-erbarkeit) aller Gewerbe eines Landes machen also zusammen dasObject einer einzelnen Regierungsstelle (der Kammer) aus, welchesich hiemit ebensosehr von allen übrigen Regierungsstellen son-dert, als die Trennung obiger dreier Geschäfte ihrer Natur völligwiderstreitet.
Wenn nun aber das gesammte Gewerbswesen eines Landesdas eigentliche und ausschliessende Object einer Kammer ist oder
*) Seutter hat nemlieh in seiner vortrefflichen Schrift für die land-wirthschaflliche Industrie den Grundsatz aufgestelll, dass sie sich nur dannim höchstvennöglichen Werth anbringe, wenn sie den freiwilligen Beitragder Natur zu ihrem Product zum groösstmöglichen erhebe. Dieser Grund-satz gilt aber überhaupt für jede Industrie, insofern bei jeder die Natur(und sei es auch das eigene persönliche Talent) zur Production mitwirkt.Ein Volk verkauft darum seine Arbeit nur dann am vortheilhaftesten, wennes seine Industrie mit der eigentlichen Tendenz oder Naturbeschalfenheitseines Landes (gleichsam dessen Talent) conform macht, und diese Tendenzzu erforschen und kennen zu lernen, heisst in obigem Sinne, die Natur-beschafTenheit des Landes kennen lernen, welches Geschäft sohin aller-dings zum Ressort einer Kammer gehört. Nicht nur aber ist es ihre Pflichtund ihr Interesse, sich selbst diese Kenntniss, sowie die des Gewerbs-zustandes im Auslande, zu verschaffen, sondern sie hat solche, als wahresGemeingut, möglichst in Umlauf zu bringen. Von allem diesem findetman nun freilich höchstens nur einzelne Bruchstücke selbst bei den der-malen auf das Beste eingerichteten Kammern, und nur erst neuerlich hatdie neufränkische Regierung angefangen, diese Lücke einzusehen undwenigstens zum Theil auszufüllen.