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welche entweder der fortifikatorisch begründeten Widerstandsfä-higkeit der Festung gegen den förmlichen Angriff, oder der inihrer Ausrüstung und Besatzung gegebenen Kraft ankleben.
Hieraus ergeben sich folgende Prinzipien für die allgemeineAnordnung des Widerstandes gegen den förmlich!» Angriff»deren Giltigkeit für den Gebrauch der Festungsartillerie einernähern Erläuterung nicht bedarf:
39. „Ist die Widerstandsfähigkeit der Werke gegen die Bresche-regung und den Einbruch durch die Breschen in das Jn-„nere der Festung unbefriedigend, - ist noch außerdem die„Widerstandsfähigkeit der Infanterie gegen den Sturm„als ungenügend in Rechnung zu ziehen, so muß das„Ferngefecht der Festung, als der entscheidendere Theil„des Widerstandes, mit aller aufzubietenden Kraft und„Zähigkeit geführt und durch Ausfälle, besonders kleinere„gegen den näher gerückten Angriff, unterstützt werden."
40. „Ist das Ferngefecht der Festung entweder wegen der„fehlerhaften oder schwachen Konstruktion der Werke, oder„wegen der mangelhaften Ausrüstung mit Geschütz rc.,„oder aus beiden Gründen unbefriedigend, so muß, so„viel es die Kräfte der Besatzungstruppen irgend gestat-ten, der Belagerer durch offensive Reaktion der Besatzung„ferngehalten und an der Eröffnung des förmlichen An-griffs gegen die Festung gehindert werden."
Die Vertheidigung von Colberg 1807 gibt ein eben soglänzendes als lehrreiches Beispiel für die Ausführung einesauf diesen Grundsatz gestützten Widerstandes. Welche Mitwir-kung die Artillerie der Festung bei dieser Art des Widerstandeszu leisten im Stande ist, läßt das Studium der erwähnten undähnlicher Vertheidigungen erkennen. Ein Vergleich dieser Bei-spiele mit andern, wie z. B. mit der Vertheidigung von Man-tua 1796, Magdeburg und der Mehrzahl preußischer Festungenl806 und 1807 ist besonders geeignet, auf den Gebrauch der