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Augen gelegt werde; wohl aber wird er sich nichtentschliessen können, in einem Tagebuche für sichselbst oder seine Vertrautesten die gesammte Ge-schichte seines Geistes wie seiner Seele gleichsamdokumentarisch niederzulegen. Soll daher das Tage-buch eines Verstorbenen der Oeffentlichkeit übergebenwerden, so wird es Pflicht der Pietät sein, Allesausdemselben zu entfernen, was der Verfasser bei einemallenfalls von ihm selbst ausgegangenen Abdruckehöchst wahrscheinlich beanstandet haben würde.Der Herausgeber der Baaderischen Tagebücher istdaher sorgfältig bemüht gewesen, dieser Pflicht derPietät überall nachzukommen, und er hat Alles ge-strichen, was den jedes Gemüth verhüllenden Schleierallzu schonungslos hätte lüften können. Gleichwohlwerden sich alle aus den bezeichneten Rücksichtenvorgenommenen Weglassungen höchstens auf zweioder drei Druckseiten belaufen, und es sieht sich derHerausgeber zur Vermeidung aller Missverständnisseund falschen Deutungen hiebei nur zu der Erklärungveranlasst, dass alle Weglassungen, weit entfernt,Baader zur Unehre zu gereichen, veröffentlicht nurdazu dienen würden, den Adel seiner Gesinnung unddie Zartheit seines Gewissens in ein nur um so hel-leres Licht zu setzen. Aber es gibt auch eine Schamdes Guten, und man wird es uns nicht verargen,dieselbe auch noch für einen Todten zu empfinden.
Eine zweite Gattung vorgenommener Weglas- ‘süngen betrifft Undeutlichkeiten und Unleserlichkeiten.Es liegt nämlich in der Natur eines Tagebuches,
dass sein Verfasser eines Theiies auch das in ihm
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