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in formeller Beziehung so mangelhaft als nur mög- A
lieh — noch mehr, wenn die Veröffentlichung eigen- e i
händiger Personalien, Memoiren oder Tagebücher nach S(
dem Tode eines Autors in Frage kommt, so ist un- S(
zweifelhaft das erste Gesetz, welches der Herausgeber d
auf das Gewissenhafteste zu beachten hat, die mög- b
lichste diplomatische Treue und Wahrhaftigheit. Denn ^
der Werth eines vornehmlich ‘persönlichen Nachlasses '' pbesteht hauptsächlich darin, dass das fragliche Indi- a ]
viduum, dessen Bedeutung hinlänglich gross gewesen p
sein muss, um seiner selbst wegen interessiren zu p
können, dem Leser in der ganzen nackten Wahrheit p
seines Lebens, Fühlens und Denkens vorgeführt werde. p
Der Herausgeber der vorliegenden Baaderischen Ta-,gebücher ist sich bewusst, dieser durchaus berech- a '
tigten Anforderung in jeder Beziehung nachgekommen ^
zu sein, indem er sich nicht einmal wesentlichere v
Abänderungen der Baaderischen Orthographie erlau- Q
ben zu dürfen glaubte. Dennoch hat er nichtsdesto- p
weniger mehrere Auslassungen und Umgestaltungen u
eintreten lassen, über die er sich mit einigen Worten v
rechtfertigen muss, wenn sie auch im Ganzen so un- p
bedeutend sind, dass sie kaum einen halben Druck- p
bogen betragen mögen und dennoch die gesammte p
Physiognomie des Baaderischen Tagebuchs so gut p
wie gar nicht verändern. p
Das Tagebuch auch eines Todten ist in vieler, p
ja vielleicht in jeder Beziehung immerhin als eineArt von Heiligthum zu betrachten. Der edelste, der S1
sittlichste Mensch wird nicht wünschen, dass der p
ganze Inhalt seines Inneren aller Welt offen vor d