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Die Armee in der Bewegung : I. Innere Anordnungen, [II. Hindernisse der Bewegung] : mit 8 Tafeln und Plänen / [Josef Gallina]
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§. 4. Innere Anordnungen bezüglich des Marsches bei einer Armeecolonne. 17

ten Abständen bivakiren dürften. So stehen nach Nr. 2 (Taf. E) am3. zwischen Schelletau und Stannern auf einer Wegstrecke von 2.4Meilen drei Divisionen, welche beim Marsche mit grossem Train inder Colonne 6 Meilen benöthigen.

In solchem Verhältnisse können alle Divisionen den Marsch nichtgleichzeitig antreten, weil die rückwärtigen mit ihren Teten auf dievorwärtigen treffen würden, bevor diese noch völlig in Bewegung sind.

Die Divisionen müssen wieder ihre Normalabstände durch einsuccessives Abrücken derselben zu verschiedenen Stunden zu gewinnentrachten, was bei starken Armeecolonnen im Spätherbste oder Winterweder räthlich noch thunlich wird.

Nur die Divisionen I und II könnten am 3. gleichzeitig abrücken,z. B. I nach Deutsch-Brod, II nach Stecken; nehmen wir an um 4 UhrFrüh. (Siehe Tafel A, Marschplan Nr. 2.)

In Hungerleiden steht die III. Divison nur eine Meile hinter der

II. und dürfte daher erst um 2 Stunden später, d. i. um 6 Uhr Früh, inMarsch gesetzt worden.

Die IV. Division steht in Schelletau blos 1 */ a Meilen hinter der

III. , sie wäre daher erst um 7 Uhr zum Aufbruche zu beordern. DieseStunde hätte auch für die Divisionen V und VI zu gelten, weil sie sichin einem Abstande von 2 Meilen hinter ihren vorwärtigen Divisionenbefinden.

Am 4. Marschtage wären nach Marschplan Nr. 2, Taf. E, diesechs Divisionen zwischen Schelletau und Deutsch-Brod blos auf einerWegstrecke von 7 ‘/ 2 Meilen echellonirt, während bei Normalabstän-den die Tete der VI. Division auf 10 Meilen von der I. Division ent-fernt sein sollte. Würde die I. Divison am 6. (Marschplan Nr. 2) um7 Uhr Früh abrücken, so dürfte die II. Division erst um 8 Uhr, die III.und IV. um 9 Uhr, die V. um 11 Uhr, die VI. endlich erst um 12 Uhraufbrechen.

Berücksichtigt man, dass die vordem Divisionen einen Marschvon 3—4 Meilen nicht fliessend fortsetzen können, sondern auf halbemWege durch 1—2 Stunden rasten müssen, wodurch die VI. Divisionerst gegen 2 Uhr Nachmittags sich in Marsch setzen darf, so ergibtsich, dass diese Art des Abmarsches nur im Sommer zulässig wird.

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Würde sich sonach der Abmarsch der an der Queue der Armee-colonne eingetheilten Divisionen mit ßücksicht auf die Jahreszeit zu

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