§. 5. Ergänzung des Verpflegsvorrathes bei einer Armeecolonne.
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könnte durch Nachschub mittelst Eisenbahn aus dem Reservemagazineoder durch Requisitionen erfolgen.
Hiezu müsste die Gegend zwischen den Punkten Iglau — Znaim— Brünn, in welcher die Armee sich wenigstens durch 8 Tage bewegenwird, die Mittel bieten.
Werden Theile des Feldverpflegsmagazines nach Raigern, Mödritzund Brünn für den 6. disponirt, so durchkreuzen dieselben die Mars ch-linien der gegen Olmütz in Marsch gesetzten Divisionen, daher dieseMagazinsahtheilungen erst dann die Orte Raigern und Mödritz passirendürfen, wenn die östlich der Zwittawa disponirten Divisionen diese Orteverlassen haben.
§• 5.
Ergänzung des Verpflegsvorrathes bei einer Armeecolonne.
Dem Commandanten einer Armeecolonne kommen ausser den De-taildispositionen für die Tagmärsche auch die Maassnahmen für die Ver-pflegung zu.
1 .
Marschiren die Verpflegscolonnen mit ihren Divisionen, so unter-liegt die tägliche Ergänzung des Ranzenvorrathes der Truppe keinenSchwierigkeiten, denn die Verpflegscolonne ist von der Tete der Divisionin der Regel nur 1 3 / 10 Meilen entfernt.
Selbst wenn ein Armeecorps von 3 Divisionen auf einer einzigenStrasse vorrückt, und sämmtliche Proviantfuhrwerke an der Queue derArmeecolonne marschiren, wird die Zufuhr zur I. Division (Tete) nochmöglich. Der Abstand beträgt nicht ganz 4 Meilen, und solche könnenvon den Fuhrwerken bei einiger Anstrengung selbst nach bereits voll-führtem Tagmarsche noch zurückgelegt werden; vorausgesetzt, dassdieser nicht viel über 2 Meilen währt. In der Regel sind daher die Ein-leitungen so zu treffen, dass der nach der Töte zu dirigirende Theil derVerpflegscolonne in einer Tour nicht mehr als 5—6 Meilen, das Maxi-mum des forcirten Marsches für stark beladene Wagencolonnen, biszu m Abgabsorte zurückzulegen habe.
Da diese Zufuhr zu den Divisionen während der Zeit erfolgt, alsdie Truppe in denBivaks ist, so sollen diese wenigstens 10—12 Stun-den währen, damit die erwähnte Entfernung von der Fuhrwerkscolonne