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Die Armee in der Bewegung.
zurückgelegt und ausserdem die Vertheilung des Proviantes ohne Ueber-eilung bewirkt werden könne.
2 .
Für diese Anlässe hat der Traincommandant jedesmal schon beimAntritte des Tagmarsches die zur Ergänzung des Banzenvorrathes be-stimmte Verpflegscolonnen-Abtheilung an die Tete der Traincolonnezu disponiren. Selbe ist dann zu den Lagerplätzen der Truppen derartabzusenden, dass selbst die am weitesten vorne befindliche Division dieFassung vor dem Abmarsche zu bewirken und die Colonne überhauptsich stets rechtzeitig wieder in Bewegung zu setzen vermag.
Die durch Abgabe der Vorräthe leer gewordenen Fuhrwerke be-obachten die in den folgenden Punkten enthaltenen Bestimmungen.
3 .
Infanteriedivisionen oder grössere Ca valeriekörper, welche voneiner Armeecolonne auf einen halben oder ganzen Tagmarsch als Avant-garde vorgeschoben werden, können in diesem Verhältnisse den ver-brauchten Vorrath nicht von den Verpflegscolonnen ergänzen, ausserman ordnet einen Basttag an.
Bei der Bewegung in ressourcenreichem Länderstriche deckt einesolche Avantgarde ihren Naturalienbedarf durch Bequisition, falls esnicht zulässig wäre, derselben oder wenigstens der Tetedivision derArmeecolonne die für die Avantgarde erforderliche Verpflegscolonnen-Abtheilung beizugeben.
Wo die Bequisition unmöglich ist, muss derlei Avantgardenwenigstens eine Fuhrwerksabtheilung mit viertägigem Vorräthe beige-geben, und es soll die Truppe, wenn möglich, an jedem fünften Tagedurch eine andere, welche in der nämlichen Weise zu verpflegen ist,abgelöst werden.
4 .
Da Schlachtvieh an einem Tage 5—6 Meilen sich nicht treibenlässt, so soll bei Armeebewegungen , bei welchen das Zusammentreffenmit dem Feinde in naher Aussicht steht, den Truppenkörpern die fürsolche Zeitperioden voraussichtlich erforderliche Stückzahl beigegebenwerden.