§. 5. Ergänzung des Yerpflegsvorrathes bei einer Armeecolonne. 29
Die Rückfahrten der leeren Proviantfuhrwerke (Gegenfahrten), sowie das Vorfahren der Verpflegsmagazine (üeberholen) sind unzu-lässig, insolange die Truppen in der Marschhewegung begriffen wären.All’ dies dürfte erst dann stattfinden, wenn sämmtliche Divisionen ihreßivaks bezogen hätten.
Auch müssten für die ungehinderte Bewegung dieser Trains dieStrassen vollkommen frei sein, daher daselbst über Nacht keinerlei zurTruppe gehörendes Fuhrwerk zurückgelassen werden dürfte.
Um Proviantfuhrwerken der vorwärtigen Divisionen, die zu einerWendung genöthiget sind, allzugrosse Anstrengungen zu ersparen, istferner zu trachten, die Verpflegsmagazinscolonne wenigstens bis zumvorderen Drittheile der Armeecolonne vorzuschieben. Dies nöthigt zwarselbe vor und an einem Fassungstage zur Zurücklegung grosser Weg-strecken , welche Anstrengung aber wieder durch eine längere Buhe-pause paralisirt wird. Denn behufs der Abgabe der Naturalien kömmtsie nie in die Lage, während einer Vorwärtsbewegung den nämlichenWeg zweimal zu machen, wie dies bei den Divisionsverpflegscolonnender Fall ist.
Der Ort, wo die leer gewordenen Proviantfuhrwerke der Divi-sionen aus dem Verpflegsmagazine sich wieder füllen sollen, muss denTruppen stets rechtzeitig bekannt gegeben werden; besonders gilt diesfür jene Divisionen, deren Fuhrwerke zu Wendungen genöthigt sind,damit die leer gewordenen Wägen gleich an jenem Orte Zurückbleiben,wo das Verpflegsmagazin zur Abgabe seiner Vorräthe später eintreffenwird.
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Die Durchführung im Allgemeinen lässt sich in folgende Regelnzusammenfassen:
а) Die Anordnung der Bivaks mit verkürzten Abständen, wenn thun-lich bis zur halben Colonnenlänge, d. i. 6—7 Meilen von derSpitze der ersten Division bis zu jener des Verpflegsmagazines,damit dieses sich möglichst nahe an ersterer befindet.
б) Die Feststellung des Ortes, wo die Verpflegscolonnen die Na-turalien zu fassen, eventuell abzuholen haben.
c ) Bekanntgabe des Tages, an welchem die Verpflegsmagazins-Ab-theilung in dem bezüglichen Orte eintrifft.
d) Vordisponirung der Verpflegsmagazins - Abtheilung an den be-stimmten Ort (Stannern), mit Benützung der Nacht, bis über die