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Die Armee in der Bewegung.
verkürzten Abständen angeordnet wird, mithin die Entfernungen derDivisionen von einander; die Möglichkeit oder Nothwendigkeit denMarsch in zwei oder drei Parallelcolonnen auszuführen ; die Grösse desbei den Truppen vorhandenen Verpflegsvorrathes in jenem Momente,in welchem der Zusammenstoss mit dem Feinde erfolgt; die Dauer desWiderstandes von Seite des Gegners und der Umstand, ob bei seinereventuellen Verfolgung grössere oder geringere Wegstrecken zurück-gelegt werden müssen, endlich das Strassennetz und die Wegebeschaf-fenheit.
§• 6 .
Wahrung der Schlagfertigkeit.
Die streitbare Truppe muss während des Marsches stets in solcherVerfassung erhalten werden, dass sie aus dem gleichsam wehrlosen Zu-stande der Marschform in kürzester Zeit in eine den jeweiligen Verhält-nissen entsprechende Gefechtsform übergehen könne.
1 .
Um die Bewegung an und für sich immer geregelt zu erhalten,ist bei Antritt des Tagmarsches zwischen den einzelnen Regimenterneine Intervalle von 4—500 Schritten zu beobachten. Während desMarsches überlässt man dann die Truppen ihrer naturgemässen Be-wegung, wodurch diese Intervalle sich bald vergrössert, bald verringert;nur ist darauf zu halten, dass jedes Regiment in sich geschlossenbleibe.
Das suceessive Zusammenschiehen und wieder Ausdehnen derTruppenkörper in einer Colonne, welches den Marsch immerhin unbe-quem und ermüdend macht, lässt sich jedoch schon aus Ursache derWegebeschaffenheit nie ganz vermeiden. Wenn zufällig Stockungen inder Marschcolonne Vorkommen, so auch bei kurzer East, muss aberstets nicht blos die für den betreffenden Tagmarsch angeordnete For-mation (zu 4 oder 8 Mann Colonnenbreite) angenommen, sondern auchder Abstand von 4—500 Schritten per Regiment berichtigt werden.
2 .
In einem Terrain mit zahlreichen Communicationen, sind bei be-schränkter Uebersicht, insbesondere also bei Nachtmärschen, zwischenden Regimentern Verbindungspatrullen unentbehrlich. Diese sollen aus