§. 6. Wahrung der Schlagfertigkeit.
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einem berittenen Officier des Stabes und 6—10 Mann, wenn möglichCavalerie, bestehen und müssen die Verbindung in den Intervallenderart erhalten, dass das Gros derselben sich thunlichst in derMitte des Trennungsraumes befindet. Durch einzelne, nach vor- undrückwärts zu detachirende Beiter, wird dann die sichtbare Verbindungerhalten, um dem Irrgehen der rückwärtigen Truppe vorzubeugen.Kann in solcher Weise wegen zu grosser Trennungen die Verbindungnicht mehr aufrecht erhalten werden, so hat der die Patrulle führendeOfficier gleichsam als Warnungszeichen bei jedem nicht zu betretendenM ege einen Beiter zurückzulassen. Gleiches soll auch bei Passirungv on Städten und Ortschaften beim Eingänge in die Nebenstrassen ge-schehen.
Haben mehrere Colonnen, die auf verschiedenen Strassen mar-schiren, einen Ort gleichzeitig zu durchziehen, so müssen mit Ausnahmejener Gassen, welche die Colonnen benützen, alle übrigen, die ein-münden, durch Wachen so lange abgesperrt bleiben, bis der letzteMann und das letzte Fuhrwerk der betreffenden Armeecolonne den Ortim Bücken haben.
An Kreuzungspunkten zweier Strassen l;,h Fig.8, Taf. C, kann esauch nothwendig sein, Officiere aufzustellen, welche die verschiedenenColonnen und ihre Theile nach den einzuschlagenden Bichtungen weisen,w ie z. B., wenn eine Colonne von a nach a 1 und eine andere von hnach b 1 zu marschiren hätte.
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Das Basten während der Tagmärsche soll ohne Bücksicht, obdiese kurz oder lange währen, mindestens zweimal angeordnet werden.
Ungefähr nach der ersten Marschstunde findet in der Dauer einerViertel- oder halben Stunde eine kurze Bast statt. Hiezu ist das näch-M 0 , von der Strasse aus bequem zu betretende Feld etc. zu benützen.Oie Colonne sammelt sich daselbst in ihrenTheilen successive, und dieZUß rst Angekommenen rücken, nachdem sie die bestimmte Zeit ge-rastet haben, und so nach und nach die übrigen wieder auf die Strasse,u m die Bewegung fortzusetzen.
Nach Zurücklegung der Hälfte oder von zwei Drittheilen des^agmarsches soll die längere Bast von 1—2 Stunden stattfinden; ZeitUß d Ort dazu sind in der Marschdisposition anzugeben.
Der Colonnencommandant kann übrigens sämmtliche Truppen-Körper gleichzeitig zum Halten und durch das bezügliche Signal zum
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