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Die Armee in der Bewegung : I. Innere Anordnungen, [II. Hindernisse der Bewegung] : mit 8 Tafeln und Plänen / [Josef Gallina]
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61
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§. 9. Maassregeln in Bezug auf das Zusammentreffen mit dem Feinde. ßl

Wegen und, wenn möglich, auch querfeldein die ihnen bezeichntenPunkte im Gefechtsraume zu erreichen trachten.

3 .

Die Aufstellungspunkte für die Truppen und Reserven sind durchdie Divisions-Commandanten, nach Umständen durch den Colonnen-Oommandanten zu bestimmen.

4 .

Falls die Divisionsartillerie oder Corpsgeschützreserve in einerColonne vereinigt wäre, hat sie der betreffende Artilleriechef in demMomente, als die Entwicklung der Colonne beginnt, auf den vom Divi-sions- oder Corps-Commandanten bestimmten Punkt zu führen. Auchmuss der Artilleriechef die Aufstellung der Munitionsreserve anordnen.

5 .

Der Commandant der Sanitätstruppe soll ein Gebäude zur Auf-nahme der Verwundeten ausfindig zu machen suchen. Dieser Verband-platz muss möglichst hinter der Mitte der Gefechtslinie, aber der Strassenahe liegen, auf welcher sich die Armee-Colonne bewegt.

6 .

Kann das Vorbrechen zur Entwicklung nur auf der Marschstrassegeschehen, so ist diese von allen Trainfuhrwerken sogleich zu räumen.Wäre dies unzulässig, so haben sich dieselben hart an der rechten Seiteder Strassenbahn zu halten, um links so viel Raum zu gewinnen, dassdie rückwärts befindlichen Truppen und Geschütze ungehindert vor-brechen können.

7 .

Die Parkirung der Trainpartien jeder Division überwacht stets®iu Generalstabsofficier. Im Allgemeinen gilt die Regel, dass der Trainder I. Division mit Ausnahme ihres Gefechtstrains mindestens eineWegstunde von dem Kampfplatze entfernt sein soll. Der Train derrückwärtigen Divisionen hat sich für gewöhnlich neben der Marschliniederart zu echeloniren, dass die beim Beginne des Gefechtes in derKolonne vorhandenen Abstände beibehalten werden.

Zum Freimachen von Strassen, die mit tiefen Gräben eingefasstSln d, dürfen übrigens Seiten - und Feldwege vom Train nur momentan