A. Flüsse.
§. 11 .
Bedeutung der Flüsse als Hindernisse der Bewegung.
Flüsse, welche die Marschlinien einer Armee durchschneiden, sindnur dann Bewegungshindernisse , wenn zu ihrer Ueberschreitung derBrückenschlag, und sei es auch nur für eine einzelne Walfengattung,Unerlässlich wird.
Hingegen sind Gewässer, welche von allen Waffen ohne Brückenüberschritten werden können, als nicht vorhanden zu betrachten.
Flüsse erhalten Bedeutung durch ihre Breite, Tiefe, Grund- undUferbeschaffenheit und das Gefälle; überhaupt nach der Grösse der ZeitUnd nach der Menge der Mittel, die zur IToberbrückung nothwendigWerden.
Namhafte Breite macht das einer Armee beigegebene Brücken-öiateriale oft unzulänglich; durch grosse Tiefe und starkes Gefälle wirdüie Verankerung und somit die Stabilität der Brücke unverlässlich;Se hr steile und hohe Ufer verhindern die Annäherung an den Wasser-spiegel und den Brückenschlag , schlammiger Grund endlich lässt dieVerankerung und den Einbau stehender Unterlagen nicht zu.
Ein kleiner Bach mit versumpften Ufern kann oft ein weit grosse-l 'es Bewegungshinderniss bilden als ein Fluss , der innerhalb wenigenStunden überbrückt wird.
Alle Gewässer, welche das Uebersetzen mit künstlichen Mitteln^dingen, lassen sich in zwei Kategorien scheiden, und zwar:
a) in solche, über welche innerhalb wenigen Stunden mit den beiei uer Armee befindlichen Brückenequipagen die Uebergänge in der er-fta'derlichen Anzahl hergesteilt werden können, und
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