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Die Armee in der Bewegung.
Anordnungen, die sich auf die diesseits zurückbleibenden Theilebeziehen, auszuführen.
^ b) Die Nachsendung der zurückgelassenen Theile des Gefechtstrainsund der sonstigen Reserveanstalten zu den betreffenden Heeres-körpern zu veranlassen. Die Commandanten der zunächst zumNachrücken bestimmten und in der Nähe des Ueberganges grup-pirten Trainpartien, müssen daher stets einen berittenen Officieroder Unterofficier dem Local - Commandanten zur Verfügungstellen.
c) Durch zeitweise abzusendende berittene Officiere und bei grössererEntfernung der Armeeleitung durch Errichtung einer Cursliniedie Verbindung mit derselben zu erhalten.
d) Von Aussicht gewährenden Punkten, im Falle des Kampfes jen-seits, den Gang desselben beobachten zu lassen.
e ) Die Versprengten oder unbefugt gegen die Brücke Zurückweichen-den noch jenseits sammeln und wieder ihrem Truppenkörper zu-senden zu lassen.
f) Für einen möglichen Rückzug der Armee auf solche Maassregelnvorzudenken und selbe zu treffen, dass ein Zusammendrängenbei der Brücke vermieden werde. Für solche Fälle sind die Zugängezu den Brücken, namentlich in wenig Aussicht gewährendem Ter-rain, so auch Punkte, wo neue Brücken erst errichtet wurden,durch Anbringung weithin sichtbarer hellblauer Fahnen unddurch Aufstellung von Berittenen daselbst, die als Wegweiser zudienen haben, kenntlich zu machen.
g) Den Verkehr über die Brücken im Allgemeinen zu regeln, damitdieselben immer passirbar bleiben, daher bei mehreren Brückenausdrücklich jene zu bestimmen sind, welche nur nach der einenoder nach der anderen Richtung passirt werden dürfen.
h) Die Vertheilung der eintreffenden Verwundeten in die von derArmeeleitung bestimmten Ambulanzen, mit Rücksicht auf derenZahl und Räumlichkeiten, zu bewirken.
i) Bei Fortsetzung der Bewegung jenseits die Instradirung derTraincolonnen nach den Weisungen des Armee - Commando zuveranlassen, so auch die Brücken, welche dieselben zu passirenhaben und die Eintreffsstunde daselbst zu bestimmen.
Fortsetzung der Bewegung aufdem jenseitigen Ufer.
Findet man bei Passirung des Flusses die feindliche Armee nichtunmittelbar gegenüber, so muss selbe aufgesucht, überhaupt die Bewe-