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Die Armee in der Bewegung : I. Innere Anordnungen, [II. Hindernisse der Bewegung] : mit 8 Tafeln und Plänen / [Josef Gallina]
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§. 22, Gebirge.

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1. Breite der Strassen bahn und Grösse der Last, welche per Zug-thier in den einzelnen Strecken von Tagmarsch zu Tagmarsch gerech-net werden darf.

2. Strassenwendungen mit weniger als 8 Klafter Halbmesser.

3. Art des Baues und der Erhaltung der Strasse, oh sie nämlichdie mehrtägige, nahezu ununterbrochene Benützung mit Armeefuhr-werk zulässt, daher auch solide Strassenbrücken mit hinreichendemTragvermögen und genügend feste Durchlässe vorhanden sein sollen.Wo nothwendig, kommen auch die Strassengeländer und Kasten inBetracht.

4. Strassenstrecken, welche Schneeverwehungen, Lawinenstürzen,Stürmen, regelmässig herrschenden heftigen Winden, Ueberschwem-mungen etc. häufig ausgesetzt sind.

5. Das Maximum der Truppen, welches innerhalb jeder, einenTagmarsch betragenden Strassenstrecke Unterkunft (Bivakraum)findet.

Dabei sind alle zum Bivak geeigneten, wenn auch kleinen undzerstreut vorkommenden Räume auszunützen. Dies ist namentlich dortnothwendig, wo die Gebirgsroute den Thalboden verlässt und in un-wirksamer Gegend über Einsattlungen führt, weil eben in diesem Theileunvorherzusehende Hemmnisse am ehesten zu gewärtigen und amschwersten zu bewältigen sind.

Bei den zu Nothcantonirungen geeigneten Ortschaften, auchwenn sie als übervölkert gelten, muss der Belagsraum bis zu den äus-sersten Grenzen (Dachböden, Hausfluren, Gänge, Bretterscheunen etc.)ermittelt sein.

6. Bei jedem als zum Bivak geeignet bezeichneten Raume mussangegeben sein, ob das nöthige Trinkwasser (für 16 Mann Fusstruppenoder 4 Reiter 1 Eimer täglich) und Brennmateriale (Holz, Torf, mi-neralische Kohle u. s. w.) in unmittelbarer Nähe zu finden sei.

7. Bei Routen, welche während längerer Zeit die Bewegung imGebirge nothwendig machen, ist in dem rauhen Theile auch zu er-mitteln, ob das Vorhandensein schlagbarer Waldungen die Errichtungvon Nothbaracken ermöglicht, weil ein solcher Schutz gegen klimati-sche Einflüsse den Truppen unbedingt geboten werden muss.

Bei derartigen Routen sind auch in der Entfernung von je zweioder drei Tagmärschen jene Punkte zu bezeichnen, wo Magazine,Bäckereien und Spitäler in hiezu geeigneten Ortschaften, und Schlacht-viehdepots auf Weideplätzen sich unterbringen lassen.