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Professor G. Droysens allgemeiner historischer Handatlas : in sechsundneunzig Karten mit erläuterndem Text / ausgeführt von der Geographischen Anstalt von Velhagen & Klasing in Leipzig unter der Leitung von Dr. Richard Andree
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ENTWICKELUNG DER EIDGENOSSENSCHAFT.

Die Schweiz zur Zeit der Zubringer um 1200. Die drei Wald-suitten Uri, Schwyz und Unterwalden, welche die Schweizer Eidgenossen-schaft gegründet haben, waren ehedem Bestandteile des grofsen Tlmrgaues.Dieser umfasste die ganze nördliche Schweiz bis an Bätien im Süden, denAargau im Westen, den Rhein im Norden und Osten. Als derselbe späterin zwei Hälften, den Thurgau im engeren Sinne und den Ziiricligau, zerfiel,gehörten die Länder fortan zu letzterem.

Der gröfsere Teil von Uri befand sich im Anfänge des XIII. Jahrhundertsim Besitze der Fraumünster-Abtei Zürich. Die Zahl der Hörigen überwoghier die der freien Leute. Neben der Abtei hatten die Edlen von Attinghausenoder von Schweinsberg, die Edlen von Rapperswyl (seit 1232 Grafen), dieGrafen von Homberg, die Edlen von Brüningberg etc. eigne Güter im Lande.Als infolge der Kämpfe zwischen Heinrich IV und seinem GegenkönigeRudolf von Rheinfelden auch das alte Herzogtum Alamannien zerrissen, undbesonders der Zürichgau von Schwaben getrennt wurde, ward 1096 oder 1097der Herzog von Zähringen von Heinrich IV mit der höchsten Vogtei an |des Kaisers Stelle über die Abtei Fraumünster und zugleich mit der herzog-lichen und gaugräflichen Gewalt über den Zürichgau belehnt. Die Zäh-ringer (ihre Vertreter die Grafen von Lenzburg) übten die Vogtei mit einervorübergehenden kurzen Unterbrechung bis zu ihrem Aussterben (1218). |Dann kam Uri an Rudolf den Älteren von Habsburg, den Grofsvater des |nachmaligen Königs Rudolf, und 1231 ward es von König Heinrich VII jwieder für das Reich zurückerworben; nachdem Kaiser Friedrich II seine ;Reichsunmittelbarkeit 1218 und 1240 anerkannt und bestätigt hatte, löste jsich mehr und mehr seine Verbindung mit der Abtei Zürich. j

Die Schwyzer, zum gröfsten Teile persönlich und dinglich frei, fühltensich vorzugsweise als die freien Landlente. Nur einzelne Höfe waren Eigen-tum des Klosters Einsiedeln, der Gotteshäuser in Muri, Kappel, Engelbergund Wettingen. Auch in Schwyz übten die Zähringer die königliche Ge-walt aus; unter ihnen waren die Grafen von Lenzburg (in der ersten Hälftedes XII. Jahrhunderts) und nach ihrem Aussterben die Grafen von HabsburgVögte. Nach dem Erlöschen der Zähringer (1218) nahm Friedrich IISchwyz (Dez. 1240) unter seinen und des Reiches besonderen Schutz undversprach, es nie zu veräufsern oder vom Reiche zu trennen. Die Habs-burger, deren Vogteireclite damit in Frage gestellt wurden, haben diese :kaiserliche Bestimmung nie recht anerkennen wollen, gleichwohl bestätigte iKönig Rudolf von Habsburg noch im Jahre 1291 ihre Freiheit. !

Auch in Unterwalden (Ob- und Nidwalden) hatten seit dem Ende desXI. Jahrhunderts die Zähringer gaugräfliche Rechte, und schon vor 1218 jkam die Vogtei auch hier an die Habsburger Grafen. Diese, sowie mehrereKlöster, z. B. Engelberg, Murbacli, Beromünster, Muri, hatten Besitzungenim Lande. Daneben gab es noch ritterbürtige Geschlechter (die Winkel-riede etc.) und freie Bauern mit Grundeigentum. Auch Unterwalden wardvon Friedrich II (Dez. 1240) ausdrücklich für unveräufserliches Reichslanderklärt und der Gerichtsbarkeit von Reichsvögten untergestellt.

Entstehung der Eidgenossenschaft 1315. Die Urkantone nachihrer Befreiung 1315. Nach dem Tode König Rudolfs von Habsburg ;(15. Juli 1291) erneuerten am 1. August 1291 Uri, Schwyz und Unter- |walden feierlichwegen der Arglist der Zeit die alte, wahrscheinlich 1244 joder 1245 beschworene, Bundesform. Hievon liiefsen sie Eidgenossen. Diesemewigen Bunde schlossen sich im Laufe der Zeit alle anderen eidgenössi-schen Bünde an. Adolf von Nassau (12921298) erneuerte den dreiWaldstätten ihre von Friedrich II erhaltenen Freiheitsbriefe; sein Nach-folger, Albreclit von Österreich (12981308), that dies nicht. Doch ist esfalsch, wenn ihm eine gewaltsame Änderung der bestehenden Verhältnisseoder gar eine Bedrückung der Länder durch fremde Vögte vorgeworfenwird. Alle Erzählungen von der Befreiung der Schweiz durch einen Auf-stand die Geschichten von dem Rütlibunde, dem Apfelscliusse Teils, derErmordung Gesslers in der hohlen Gasse zu Küfsnacht etc. sind in das Reichder Sage zu verweisen. Heinrich VII (13081313) erkannte von neuemdie Reichsfreiheit der drei Thäler und die von seinen Vorgängern hierüberausgestellten Urkunden an und räumte ihnen aufserdem ausdrücklich dieeigne, einheimische Gerichtsbarkeit ein (Juni 1309). Als die Eidgenossenim Kampfe Ludwigs des Baiern (13141347) und Friedrichs des Schönenvon Österreich sich zur Partei des ersteren bekannten, unternahm desletzteren Bruder Herzog Leopold im Herbste 1315 einen Feldzug gegen sie,wurde aber am Morgarten vollständig geschlagen (15. Nov. 1315). Unterdem Eindrücke dieses grofsen Sieges ward der ewige Bund zu Brunnen er-neuert (9. Dez. 1315). Mit den Herzogen von Österreich schlossen die dreiLänder am 19. Juli 1318 einen, dann mehrfach erneuerten, Frieden ab,durch den sie zwar den Habsburgern ihre Höfe mit allen Steuern, Zinsen undGerichten Zurückgaben, nicht aber die von ihnen beanspruchte Landeshoheitanerkannten. Als nach der Gefangennahme Friedrichs des Schönen (in derSchlacht bei Mühldorf 23. Sept. 1322) Leopold den Krieg gegen Ludwig |fortsetzte, erkannte dieser (5. Mai 1324) auch die sämtlichen noch vorhandenen \Rechte der österreichischen Herzoge über die Leute und Güter in den dreiThälern als verwirkt und dem Reiche verfallen, ja er erklärte sogar dieHofhörigen der Habsburger für freie Reichsleute. Dann bestätigte ihnenderselbe Kaiser nochmals alle ihre Privilegien (24. Dez. 1331). Auch nachseiner Aussöhnung mit den Österreichern blieben die früheren Rechte der-selben in den Waldstätten verloren.

Die Eidgenossenschaft der 8 Orte bis 1481 und die der 13Orte von 1513- 1798 . Im Laufe des X IV. Jahrhunderts traten 5 neueOrte dem Bunde der Waldstätten hinzu; alle 8 zusammen bildeten die 8alten Bünde oder Orte.

Luzern, in dem seit dem Anfänge des XII. Jahrhunderts die Grafen vonHabsburg anfänglich als Kirclienvögte, dann mit eigner Landeshoheit regierten,schlofs sich zuerst an (7. Nov. 1332). Ausdrücklich blieben die Rechte derHabsburger anerkannt. Nach Luzerns Aufnahme liiefs die Verbindung derBund der Vierwaldstätten.

Zürich trat am 1. Mai 1351 hinzu. In dieser schon seit langemreichsunmittelbaren Stadt war die Macht und Hoheit der Äbtissin am Frau- |münster zurückgedrängt worden; die Handwerker hatten im Jahre 1336 |gleiche Rechte, wie die alten Geschlechter erlangt, und so war Zürich in jseiner Verfassung ein demokratisches Staatswesen geworden, ein Umstand, 1der seinen Anschlufs an die Eidgenossen herbeiführte. j

Text zum Historischen Handatlas.

Eiii Gleiches erfolgte am 4. Juni 1352 mit Glarus. Die meisten Ein-wohner dieses Thaies waren ehedem Hörige des Klosters Säekingen, dessenÄbtissin seit dem Anfänge des X. Jahrhunderts durch die Familie Tschudidie Kirchen- und Schirmvogtei üben liefs; die Habsburger, welche am Endedes XIII. Jahrhunderts die grundherrliche Gerichtsbarkeit erwarben, brachtennach dem Aussterben der Zähringer (1218) die Schirm- und Kirchenvogtei'über das Kloster Säekingen und dessen Besitzungen als erbliches Lehen ansich, weshalb sie bald von den Thalleuten als die wirklichen Landesherrenbetrachtet wurden; aber auch bei diesen machte sich der Einfluss der ent-stehenden Eidgenossenschaft geltend; sie weigerten sich im Herbste 1351Herzog Friedrich von Österreich gegen Zürich und die andern BundesstädteKriegshilfe zu stellen; ja im stillen Einverständnisse mit ihnen besetztendie Eidgenossen Glarus (Nov. 1351) und vertrieben den österreichischenVogt. Freudig schwuren hierauf die Glarner den Befreiern Treue, hieltentapfer und mutig bei den neuen Freunden aus und schlugen den Vogt, als ermit österreichischen Truppen zurückzukehren versuchte, zurück; ihr Landaber wurde am 4. Juni 1352 in einen ewigen Bund mit den Vierw'aldstättenaufgenommen. Zwar traten die Glarner nach erfolgtem Friedensschlüssezwischen Friedrich von Österreich und den Eidgenossen (l.Sept. 1352) äufser-licli in das alte Verhältnis zu ersterem zurück; innerlich aber war einewesentliche Veränderung vor sich gegangen; die alte Autorität stellte sichdoch mit der neuen Anerkennung des Rechtes nicht wieder her. Die Glarnererstritten sich durch den Sieg bei Näfels (9. April 1387) ihre Selbstherr-lichkeit; wenig später (17. Juli 1395) kauften sie die Herrschaftsrechte desKlosters Säekingen los. Trotzdem erhielt Glarus die ganz gleiche Berech-tigung mit den übrigen Bundesmitgliedern erst 1450.

Zug, das Bindeglied zwischen Zürich und Luzern, wurde am 27. Juni1352 eidgenössisch; es war von Anfang an vollberechtigtes Bundesglied.Die Vogteireclite, die Österreich hier besafs, wurden nach jenem Beitrittemehr und mehr in den Hintergrund gedrängt und erloschen schliesslich ganz.

Am 6. März 1353 trat Bern bei, welches zu Ende des XII. Jahrhundertsvom Herzog Bertliold von Zähringen gegründet, nach dem Aussterben derZähringer (1218) an das Reich zurückgefallen und von Friedrich II alsReichsstadt anerkannt worden war.

Um den Übergriffen der Geistlichkeit entgegenzutreten und namentlichdie von ihr beanspruchte Gerichtsbarkeit in die gebührenden Grenzen zurück-zuweisen, schlossen Zürich, Luzern, Zug, Uri, Schwyz und Unterwalden am7. Okt. 1370 die unter dem Namen Pfaffenbrief bekannte Übereinkunft.Erneuerte Versuche der Habsburger, die Eidgenossen zu unterwerfen, wurdendurch die Siege der letzteren bei Sempach (9. Juli 1386; Sage vom Helden-tode des Arnold Winkelried) und bei Näfels (9. April 1388) vereitelt.Wenig später kam die erste eidgenössische Kiiegsordnung, der Sempacher-brief, zu stände (10. Juli 1399). Auch in der Folgezeit behaupteten dieEidgenossen ihre Freiheit; erinnert Sei nur an den Heldenkampf bei St. Jakoban der Birs (26. August 1444) und an die Kämpfe gegen Karl den Kühnenvon Burgund, ihre Siege bei Granson (2. März 1476), Murten (22, Juni 1476),Nancy (5. Jan. 1477). Nach den Burgunderkriegen trat mehr und mehreine feindliche Stimmung zwischen den Städten (Luzern, Zürich, Bern,Zug bestand aus Stadt und Land) und den Ländern (Schwyz, Uri, Unter-walden, Glarus) hervor; es ist das Verdienst eines Einsiedlers, des frommenBruders Klaus, die Vermittelung in dem Stanzerverkommnis zu stände ge-bracht zu haben. Gleichzeitig wurden die Städte Freyburg und Solothurn,um deretwillen hauptsächlich, als sie um Aufnahme nachgesucht hatten, derBund in Zwiespalt gekommen war, in diesen aufgenommen. Dasselbe ge-schah am 8. Juni 1501 mit Basel, am 9. Aug. 1501 mit Schaffhausen undam 16. Dez. 1513 mit Appenzell.

Aufser den 13 Orten waren noch mehrere Herren, Städte und Ländermit der Eidgenossenschaft so verbunden, dafs sie sich, ohne gleichberechtigteGlieder derselben zu sein, doch an sie oder einzelne von ihnen anlehntenund so meist auch ihr Schicksal teilten. Es sind dies die zugewandtenOrte; in ihr Verhältnis traten ein: die Kirchengemeinden Gersan undWeggis am Vierwaldstättersee; Glarus und Appenzell (wurden später,s. oben, eidgenössische Orte); der Abt von St. Gallen; die Stadt St. Gallen;die Stadt Rapperswyl; die Stadt Biel; die Stadt Mühlhausen i. E.; dieStadt Rottweil in Schwaben (im 30jälir. Kriege trennte sie sich wieder);die Abtei Engelberg; die drei Bünde in den rauhen Thälern Rätiens, d. i.Graubünden d. li. der Gotteshausbund (v. J. 1396), der Obere oder GraueBund (vom März 1424) und der Zehngerichte Bund (v. J. 1436); das LandWallis (durch die Verträge von 1384 und 1394 Ober-Wallis bis an dasFlüfschen Morges unterhalb Sitten unter dem Bischöfe von Sitten (Vor-herrschen der deutschen Bevölkerung); Unter-Wallis von dort bis an denGenfersee unter dem Herzoge von Savoyen (Vorherrschen der romanischenBevölkerung); die Grafschaft Neuenburg; die Stadt Genf.- Auf Neuen-burg übte den gröfsten Einflufs Bern aus, bis ersteres im Jahre 1707 aufKönig Friedrich I von Preufsen überging. Infolge der Einführung der Refor-mation in Basel verliefs der Bischof die Stadt (1529) und verlegte seineResidenz nach Pruntrut. Im XV. Jalirh. erwarb die Eidgenossenschaft eineReihe von gemeinen Herrschaften oder Vogteien, nämlich: die Städte Baden,Bremgarten und Mellingen, die Grafschaft Baden und einen Teil der freienÄmter, den Thurgau und die Städte Frauenfeld und Diessenhofen, dasRheinthal und die Grafschaft Sargans. Unter die gemeinsame Hoheit derStädte Bern und Freyburg kamen die Vogteien: Schwarzenburg, Murten,Orbe, Grandson und Tscherlitz. Auf den südlichen Abhängen der Alpen,jenseits des St. Gotthard, erlangten die Eidgenossen die sogenannten ennet-birgischen Vogteien, d. h. die Grafschaft Bellinzona samt der HerrschaftRiviera und Bolenz, Lugano, Locarno, Mendris und Valmaggia (Maithal).

Im Baseler Frieden (22. Sept. 1499) wurde die Eidgenossenschaftvon dem Reichskammergericht und den Reichssteuern befreit. Ihre Mit-glieder behaupteten seitdem alsVerwandte des heiligen Reichs in allenpolitischen Fragen eine durchaus unabhängige Stellung. Im westfälischenFrieden (16. Mai und 24. Okt. 1648) wurden sie, und speziell noch dieStadt Basel, die zur Zeit des Baseler Friedens nicht hündisch gewesen war,in der Souveränität, die sie bereits besafsen, ausdrücklich anerkannt; dasVeihältnis des Reiches zur Eidgenossenschaft wurde wenig nachher häufigalsFreundschaft bezeichnet. Allmählich gewann ihr gegenüber Frank-reich die Stellung, welche früher Deutschland gehabt hatte. Von den fran-zösichen Königen sind seit derewigen guten Freundschaft vom 8. Nov.1452 und 27. Febr. 1453 (zum erstenmale wird hier der Name Kantonefür die eidgenössischen Orte von den Franzosen gebraucht) wiederholtVerträge und Bündnisse abgeschlossen worden. Die Folge war, dafs sich

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