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die Eidgenossenschaft mehr und mehr vom deutschen Reiche trennte, undder politische Einflufs Frankreichs regelmäfsig das Übergewicht behauptete.Durch Karl VIII von Frankreich (1483 — 98) wurden die Kantone in dieitalienischen Kriege verwickelt; sie beteiligten sich zuerst als Hilfstruppendes französischen Königs, dann als selbständige Macht und mufsten trotzmancher Erfolge doch (die Unglücksschlachten von Marignano (13. und14. Sept. 1515) und von Pavia (24. Febr. 1525) zur Erkenntnis gelangen,dafs sie zur unmittelbaren Anteilnahme an den Bewegungen und Kämpfender europäischen Politik nicht fähig seien. Sie traten seitdem aus derReihe der handelnden europäischen Mächte zurück und begnügten sich mitder Behauptung ihrer eigenen Selbständigkeit; es besteht seitdem die eid-genössische Neutralität. Mehr denn früher erfolgten jetzt die Kriegsdiensteder Eidgenossen in fremden Ländern. (Reislaufen.) Infolge der Reformation(Zwingli, Calvin) kam es innerhalb des Bundes zu heftigen und anhaltendenStreitigkeiten und Kriegen (Schlacht von Kappel 11. Okt. 1531); Vilmerger-krieg (1656); Bedrückung der Reformierten im Thurgau, Rheinthal undToggenburg (1660—70); Toggenburger Krieg (1712), welche die Tren-nung in katholische (Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freyburg,Solothurn, Teil des Bistums Basel, Wallis, Engelberg, Gersau etc.) undreformierte Gebiete (Zürich, Schaffhausen, Bern, Neuenburg, Mühlhausen i. E.,Orbe, Grandson, Murten, Schwarzenburg, Stadt Biel, Teil des BistumsBasel, Kanton Basel, Appenzell, gröfste Teil von Graubünden etc.) ver-ursachte. Die konfessionellen Gegensätze treten erst in der letzten Hälftedes XVIII. Jahrhunderts mehr zurück.
DieHelvetisclieRepublik unter dem Direktorium 1798—1802.Die Schweiz zur Zeit Napoleons I. und nach dessen Sturze. Durchdie französische Revolution wurden auch in den Verhältnissen der Eid-genossen und in ihrer Stellung zu den andern Staaten, namentlich zuFrankreich, Veränderungen herbei geführt. Im April 1792 wurden Baselund Genf infolge des ersten Koalitionskrieges besetzt. Im romanischenWaadtlande und im Bistum Basel kam es zu Aufständen; in letzteremward die unabhängige raurakisclie Republik proklamiert (Dez. 1792), welcheaber nach zwei Monaten (7. März 1793) als Departement du Mont TerribleFrankreich einverleibt wurde. Am 28. Mai 1796 erkannte die Eidgenos-senschaft die französische Republik an, und am 10. Okt. 1797 verlor siean die cisalpinische Veltlin, Cleven und Worms. Im Dez. 1797 besetztendie Franzosen das bischöflich baselsche Münsterthal und Januar 1798 Mühl-hausen i.E., im Februar 1798 ward Biel und im April 1798 Genf Frankreicheinverleibt. Unter dem Schutze französischer Bajonette erklärten sich imJanuar 1798 die Waadtländer für unabhängig von Bern. Vergeblich warder heldenmütige Widerstand der Berner und der Urkantone gegen die vor-dringenden Franzosen, die sich als Befreier der Schweizer ankündigten; aufGebot des Direktoriums in Paris wurde zu Aarau am 12. April 1798 die„einzige, unteilbare, demokratische und repräsentative helvetische Republik“proklamiert. Neuenburg wurde als preufsisclies Fürstentum von der Schweizgetrennt. Die neue Republik zerfiel in die 23 Kantone: Wallis, Oberland,Freyburg, Leman, Luzern, Bern, Solothurn, Basel, Aargau, Unterwalden,Uri, Bellinzona, Lugano, Thurgau, Rätien, Sargans mit Inbegriff des Rhein-thaies, Sax, Gams, Werdenberg, Gaster, Utznach, Rapperswyl und March,Glarus, Appenzell, St. Gallen, Scliaffliausen, Zürich, Zug einscliliefslich derGrafschaft Baden und der freien Ämter im Aargau, und Schwyz. Aberbereits am 1. Mai 1798 erfolgte als Strafe für geleisteten Widerstand dieVerschmelzung der demokratischen und der neugeschaffenen Kantone imRhein-, Thur- und Linzthale zu den Kantonen Waldstätten, Sentis undLinth. Während der nächsten Zeit dauerten die Kämpfe einzelner, nament-lich der demokratischen Gebirgsländer, gegen die neuen Einrichtungen fort,und die Schweiz selbst wurde vom März 1799—Oktober 1800 der Schau-platz des europäischen Krieges. Nach dem Sturze des Direktoriums (Spät-herbst 1799) kam es unter Vermittelung Napoleons I, der am 4. April1802, um die Strafse nach Italien frei zu haben, Wallis von der Schweizabgerissen und als eigne Republik erklärt hatte, zur Mediationsakte (März1803), durch welche die in ihren Kantonalverfassungen wiederhergestellteSchweiz aus 19 Kantonen bestand; es waren: die sechs Direktorialkantone:Freyburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich, Luzern; und: Uri, Schwyz,Unterwalden, Zug, Glarus, Schaffhausen, Appenzell, St. Gallen (bestandjetzt aus der Stadt St. Gallen, dem Gebiete der Abtei und den VogteienRheinthal, Sax, Werdenberg, Sargans, Utznach, Gaster und Rapperswyl), ;Graubünden, Aargau (wozu auch das am 6. Okt. 1801 als eigner Kantonder Schweiz abgetretene Frickthal gehörte), Thurgau, Tessin (umfafste dieitalienischen gemeinen Vogteien nebst dem Livinerthale) und Waadt. Wallis, jdas zunächst als besondre Republik getrennt von der Schweiz verblieb,wurde am 12. Nov. 1810 Frankreich als Departement du Simplon einver-leibt; und Neuenburg (Neufcliatel) trat Friedrich Wilhelm III von Preufsenam 15. Februar 1806 an Napoleon ab. Nach dem Sturze des letzterenwurde die Mediationsverfassung aufgehoben (29. Dez. 1813), und nachdem ersten Pariser Frieden wurden Genf (cf. den Karton: Entstehung desK. Genf), Wallis und Neuenburg (mit dem preufsisclien Könige als Fürsten)als drei neue Schweizerkantone erklärt (12. Sept. 1814); zugleich wurdeBiel und das Gebiet der ehemaligen raurakisclien Republik mit Bern ver-eint (20. März 1815). Der Wiener Kongrefs erkannte die immerwährendeNeutralität der Schweiz an, und am 7. August 1815 wurde von den Ge-sandten der 22 Stände die neue, wiederum die Kantonalsouveränität aus-drücklich gewährleistende, Bundesverfassung beschworen. Als in den näch-sten Jahren in den meisten Republiken die aristokratischen Oligarchien dieOberhand gewannen, führte dies seit 1830 (Einflufs der französischen Juli-revolution) zur Reformation vieler Gemeinwesen im repräsentativ-demo-kratischen Sinne; dem ersten Sonderbunde der radikal-liberalen sieben StändeLuzern, Zürich, Bern, Solothurn, St. Gallen, Aargau und Thurgau (Früh-jahr 1832) folgte der sog. Sarnerbund (Nov. 1832), umfassend die konser-vativen Stände: Uri, Schwyz, Unterwalden, Basel-Stadt (am 26. Aug. 1833wurde die Trennung des Kantons Basel in zwei besondre Staaten: Basel-Stadt und Basel-Land definitiv festgesetzt), Neuenburg und der Hauptrichtungnach auch Wallis. Letzterer wurde, als er zum Angriffe schritt, durch dieTagsatzung aufgelöst. Zu den politischen traten noch religiöse Parteiungen;sie veranlafsten den Austritt von Zürich aus dem Siebenerbunde, der dadurchauseinanderging. Infolge der Aufhebung von Klöstern, der Vertreibung derJesuiten, dem Verlangen der Wiederherstellung, resp. der Znrückberufung der-selben, kam es zu blutigen Zusammenstöfsen, welche den Sonderbund der siebenkatholischen Kantone: Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freyburgund Wallis veranlafsten (Dez. 1844) (cf. den Karton: die Schweiz 1845
bis 1847). Die Sonderbundtruppen wurden von denen der äufseren Schweizam 23. Nov. 1847 bei Gislikon geschlagen; die katholischen Stände mufstensich unterwerfen; den Jesuiten aber ward das schweizerische Gebiet fürdie Zukunft verboten, und die Klöster wurden aufgehoben. Noch währenddes Krieges (29. Febr. 1848) hatten Neuenburg (und Vallengin) die Ver-bindung mit Preufsen zerrissen, das Fürstentum abgeschafft und sich alsKanton der Schweiz angeschlossen; erst 1857 (16. Mai) verzichtete Preufsenunter Vorbehalt des Titels darauf. Eine Veränderung der Bundesverfassungerfolgte am 12. Sept. 1848; die Schweiz, bisher ein Staatenbund, wurdeein Bundesstaat mit festem Sitze der Bundesbehörden (Bundesrat, Präsident)in Bern (25. Nov.); die Kantone behielten ihre Selbständigkeit; erst dieVerfassungsrevision vom Jahre 1874 (29. Mai proklamiert) beschränkteihre Eigenherrlichkeit namentlich im Militärwesen und zentralisierte dieZölle, Post, Münze etc.
Von Gebietsveränderungen der Schweiz (seit 1848) ist zu erwähnen,dafs ein langjähriger Streit mit Frankreich über das Dappenthal am8- Dez. 1862 durch einen für beide Teile günstigen Territorialtausch be-endet wurde, und dafs 1875 Alpe di Craverola an Italien kam. Arras
Zu Seite 26 u. 27:
MITTELEUROPA ZUR ZEIT DER STAUFER.
Durch die Streitigkeiten, welche in der 2. Hälfte des XI. Jahrhundertszwischen Kaisertum und Papsttum ausbrachen und seitdem immer fort-bestanden, wurden in den mitteleuropäischen Ländern mannigfache staat-liche Veränderungen hervorgerufen; sie veranlassten vor allem, dass derunter tüchtigen Herrschern niedergehaltene Partikularismus der einzelnenStämme und Geschlechter wieder auflebte, und dafs die Idee eines gemein-samen Vaterlandes und Volkes in Deutschland fast gänzlich verloren ging;indem jeder seinen Sonderinteressen nachging, wurden die nationalen aufserI acht gelassen; die Völker, die ehedem deutsche Vasallenstaaten gewesenI waren, benutzten dies, um sich frei von Deutschlands Einflüsse zu machen,i Die Bestrebungen einzelner Kaiser, namentlich Friedrichs I (1152—1190)und Friedrichs II (1215[1208]—1250), die Gröfse und das Ansehen desReichs wieder fest zu gründen, und es zur ersten Macht des Abendlandeszu erheben, waren nur von vorübergehenden Erfolgen begleitet; durch dieKämpfe zwischen Waiblingern (Ghibellinen) und Welfen (Guelfen) wurdeeine dauernde Durchführung, eine Verwirklichung ihrer grofsangelegteni Politik unmöglich gemacht. Wie einzelne ihrer Vorgänger es bereits gethanhatten, so überliefsen auch sie die ihnen und dem Reiche zustehendenHolieiheitsrechte oder Regalien in den geistlichen Territorien der Geistlich-keit und belehnten sie damit; sie thaten es in der Hoffnung, jene dadurchfür sich gewinnen zu können. Ein Gleiches veranlafste sie, die Erblichkeitder Reichslehen, selbst der Herzogtümer, deren Verleihung frühere Kaiserfür sich in Anspruch genommen hatten, zu gestatten. So rissen die grofsenVasallen immer mehr Reichsrechte an sich; ihre Macht wuchs von Tag zuTag. Um dies zu hindern, begünstigten die Staufer bald die Zersplitterungund Teilung der grofsen Lehen (Herzogtümer, Markgrafschaften, Graf-schaften), die sie früher (Friedrichs I Lehnsgesetz zu Ronkalia vom Nov.1158) verboten hatten. Die Folge hiervon war, dafs das Reich in einegrofseZahl einzelner Territorien zerfiel. Bereits in der Mitte des XIII. Jahr-hunderts (Heinrich VII Reichsgesete v. 1. Mai 1231) übten die Herrscherderselben die Landeshoheit aus und versammelten den Ritterstand zur Be-ratung über gemeinsame Angelegenheiten auf Landtagen. Das Reich bestandso aus einem Gemisch der verschiedensten Staaten; neben den weltlichenHerzogtümern, Fürstentümern, Pfalzgrafschaften, Burggrafschaften (dieBurggrafen, aus den Pfalzgrafen hervorgegangen, waren die Vorsteher be-festigter Plätze, in denen sie über die Dienstmannen des Reichs den Ober-befehl, die Verwaltung und Gerichtsbarkeit hatten), Markgrafschaften, Land-grafschaften (aus den territorialen Grafschaften im Innern des Landes ent-standen), Grafschaften, Herrschaften, erscheinen selbständig die geistlichenTerritorien, d. h. die Erzbistümer, Bistümer und Abteien, und neben diesenallen beginnen jetzt bereits auch die Städte eine wichtige politische Rollezu spielen. In Italien haben sie früher (im XI. und XII. Jahrhundert), alsin Deutschland (im XII.—XIV. Jahrhundert) ihre Freiheit und Selbstständig-keit sich erworben. Während uns dort unter den ersten Staufern Städte-bündnisse entgegentreten, fällt die Entstehung des ersten deutschen, desrheinischen, Städtebundes in die letzten Zeiten dieses Herrschergeschlechtes.
Zur Charakteristik des Gesagten heben wir einige der hauptsächlichstenselbständigen Territorien und die in ihnen regierenden Geschlechter hervor.
Über das Königreich und deutsche Reiehsland Italien cf. p. 69 und 70.
Das unter seinen Vorgängern gelockerte Abhängigkeitsverhältnis des arela-tischen oder burgundiseben Reiches zu Deutschland versuchte Friedrich I, in2. Ehe mit Beatrix, der Tochter des Grafen Rainald III von Hochburgund ver-mählt, wieder fester zu knüpfen und sein Ansehen in dem fast entfremdetenLande durch nette innere Organisation wieder zur Geltung zu bringen. Es istihm nicht geglückt; ebensowenig seinen Nachfolgern. Am schwächsten war dieHerrschaft des Kaisers wohl in der Provence. Nur die Rivalität und die be-ständigen Kämpfe zwischen dem Grafen Raimund V von Toulouse — die Grafenvon Toulouse hatten seit 1124 den Teil der Provence nördlich von der Durance
i nne _ und König Alfons II. von Aragonien, der als Graf die südliche Provence
besafs, verhinderten eine völlige Trennung vom Reiche. Infolge der Wirren,welche nach Heinrichs VI Tode (1190—1197) in Deutschland ausbrachen, hörtelange Zeit jeder Zusammenhang zwischen diesem und Burgund auf. In derPfalzgrafschaft Burgund hatte Friedrich I seinen Sohn Otto von Meranien(er. 1198) eingesetzt, während der Nordosten des Landes, die Grafschaft Mömpel-gard, unter einem eigenen Grafen stand; beim. Tode des Pfalzgrafen Otto(f 13. Januar 1200), der, solange er lebte, wegen seiner Wildheit von allen Seitenangegriffen und bekämpft worden war, erhob sich um so stärker die Opposition gegenseine Witwe Margareta und ihre Kinder; weder die erstere (mit der Pfalzgrafschaft[Juni 1202] durch König Philipp von Schwaben [1198—1208] belehnt), noch ihrSohn Otto III (seit 1208) konnten ihre Rechte wahren. Als 1211 der Friedenzwischen den Streitenden geschlossen wurde, sank der Pfalzgraf zur Bedeutungs-losigkeit eines kleinen Territorialherren herab. Ähnliche Erscheinungen, wie hier,begegnen uns auch anderwärts in. Burgund, das Reich ist zu schwach, um dieBildung der Einzelstaaten zu verhindern; so werden selbstständig die GrafschaftenMaurienne oder Savoien, Dauphine, Forcalquier, Orange u. a., und die Erzbistümer,wie Besamjon, Tarantaise, Lyon, Arles, und die Bistümer, wie Lausanne, Sitten,Aosta, Grenoble, Valence, Die, Viviers u. a. werden reichsunmittelbar.
Wenden wir uns nun zu Deutschland selbst.
Das frühere Oberlothringen wurde seit der 2. Hälfte des XII. JahrhundertsI mit dem Namen des Herzogtums Lothringen bezeichnet; seine Herrscher stammteni von dem 1048 mit demselben belehnten Gerhard von Eisass ab und starben 1431| aus. Das Gebiet des Herzogtums ward durch metzische, toulsche, saarwendensche,i saarbrückische und andere Gebietsteile mannigfach zerrissen.