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Professor G. Droysens allgemeiner historischer Handatlas : in sechsundneunzig Karten mit erläuterndem Text / ausgeführt von der Geographischen Anstalt von Velhagen & Klasing in Leipzig unter der Leitung von Dr. Richard Andree
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aber seit 1546 durch den Kaiser rückgängig gemacht wurde. Trotz der katho-lischen Regierungen drang die Reformation ein in Bayern, den österreichi-schen Ländern und in Polen; in Ungarn gewann sie derart das Übergewicht,dafs nur noch 3 Magnatenfamilien katholisch waren, doch kam ein grofserTeil Ungarns unter türkische Herrschaft; völlig siegte sie auch in den nörd-lichen Provinzen der Niederlande.

Die Reformation Zwinglis nimmt ihren Ursprung 1523 in Zürich, estreten bis 1531 bei: Bern, St. Gallen, Toggenhurg, Basel, Mühlhausen,Schaffhausen, Glarus, Appenzell, Grauhündten, Gersau, Strafshurg, Thurgau,Neuenburg und andre kleinere Orte, dann setzte der Sieg der katholischenWaldstädte bei Cappel den weitern Fortschritten ein Ziel. Genf aber wirdseit 1536 durch Calvin in einen evangelischen Staat verwandelt.

Das ist in den Hauptzügen die Entwickelung bis zum Augsburger Frieden,unter dessen Schutz die Reformation in den nächsten Jahren am weitestenverbreitet war. Berechnete doch 1557 der Yenetianer Badäro, dafs 7 /io allerDeutschen lutherisch, 1 j io katholisch sei, 2 /io verschiedenen Sekten angehöre.

Baldamus.

Zu Seite 34 und 35:

DEUTSCHLAND IM XV. JAHRHUNDERT.

Die historische Entwickelung seit dem Interregnum hatte in Deutsch-land dahin geführt, dafs die mit der deutschen Königskrone verbundeneWürde eines römischen Kaisers mehr ein äufserer Prunk als ein durch diean seinen Besitz geknüpften Vorrechte begehrenswerter Machttitel war.Karl IV. hatte, den gewordenen Verhältnissen Rechnung tragend, in dergoldnen Bulle 1356 in den kurfürstlichen Territorien auf die Ausübung derwichtigsten, dem Kaiser noch zustehenden Rechte, wie Gerichtsbarkeit, Münz-gerechtigkeit, Nutzung von Bergwerken, Salinen, Juden etc. zu gunsten derLandesfürsten Verzicht geleistet und damit selbst das Kaisertum der wesent-lichsten Gerechtsame entkleidet. Die kurfürstlichen Gebiete standen seitdemnur in einem losen Zusammenhänge mit dem Reiche; jedes derselben gingseine eignen Wege und kaiserliche Ordnungen und Gebote fanden nur Be-achtung, wenn ihre Forderungen nicht dem landesherrlichen Interesse zuwider-liefen. Was den Kurfürsten gewährt worden war, konnte auf die Dauer denübrigen Fürsten nicht versagt werden. Allmählich verlor so der Kaiser fastallen Einflufs auf die landesherrlichen Gebiete, immer spärlicher flössen dieEinkünfte aus dem weiten Reiche, immer schemenhafter ward das Wesen desKaisertums. Fast möchte man sich wundern, dafs niemals der Gedanke auf-tauchte oder doch in weiteren Kreisen Anhänger fand, den Flitterglanz deskaiserlichen Namens aufzugeben. Aber dieses Festhalten einer von alters herüberlieferten Institution erklärt sich aus der Allgemeinheit des Glaubens,dafs das Kaisertum zur Weltordnung gehöre, dafs die Preisgabe desselbeneine vollständige Revolution mit sich bringen und den Übergang dieses Titelssamt den von seiner Begründung her ihm anhaftenden Ansprüchen auf eineandre Nation im Gefolge haben müsse. Auch wäre die Beseitigung des deut-schen Königtums die nächste Folge des Verzichts auf den kaiserlichen Namengewesen, da beide untrennbar von einander schienen. Und grade damals warein deutscher König notwendig. Denn in der allgemeinen Auflösung derstaatlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse bedurfte es wenigstens einesidealen Bandes, das die unzähligen noch unfertigen Territorien äufserlicli alsein Ganzes zusammenhielt, und dieses Band konnte allein das deutscheKönigtum mit seinem mittelalterlichen Feudalismus bilden. Wie tief dasAnsehen der Krone im vierzehnten Jahrhundert gesunken, wie gewaltig da-gegen die Macht der Kurfürsten gewachsen war, lehrt das Schicksal W e n z e 1 s,des Sohnes und Nachfolgers Karls IV. Der Herr des mächtigsten Terri-toriums im Reiche ward vom Erzbischof von Mainz und seinen kurfürstlichenVerbündeten vor das erzbischöfliche Gericht geladen und seines Königtumsentsetzt. Kein Gesetz gab den Kurfürsten das Recht zu ihrem Vorgehen,und doch erhob sich auch nirgends ein ernstlicher Widerspruch gegen ihreAnmafsung, weil man sich schon gewöhnt hatte, in der kurfürstlichen Oli-garchie den eigentlichen Inhaber der obersten Gewalt im Reiche zu sehen.Zum Nachfolger des Gestürzten erkoren die Kurfürsten einen aus ihremKreise, den Pfalzgrafen Ruprecht, einen Fürsten von guten Gaben desGeistes und des Herzens, wohl würdig, die Krone zu tragen. Allein zu An-sehen und Macht gelangte er nicht. Seine erfolglosen Kämpfe gegen Wenzelvon Böhmen, der fortfuhr, sich König zu nennen, sein unrühmlicher Krieggegen das mächtige Haus der Visconti von Mailand und seine beständigeGeldnot brachten ihm nur Hohn und Spott. Bald standen auch die Kur-fürsten, voran der Mainzer Erzbischof, in offner Feindschaft wider ihn zu-sammen, und schon schien der Ausbruch des Krieges nahe, dessen Ausgangüber die Fortdauer von Ruprechts Königtum entscheiden sollte, als diesender Tod des Kampfes enthob (18. Mai 1410). Nach seinem Ableben kam esinfolge eines Zwiespalts im kurfürstlichen Kolleg noch einmal, es war dasletzte Mal in der deutschen Geschichte zu einer Doppel wähl: zu dem seit1378 bestehenden Schisma in der Kirche trat ein weltliches Schisma. Diebeiden Gewählten waren Sigismund von Ungarn und sein Vetter Jobstvon Mähren, beide dem Lützelburger Hause angehörend. Glücklicherweisebeseitigte Jobsts Tod (17. Jan. 1411) die unheilvolle Spaltung der oberstenReichsgewalt schneller, als man gehofft hatte; die Hebung auch des kirch-lichen Schismas, an der sich schon Wenzel und Ruprecht versucht hatten,machte sich Sigismund nun zur Lebensaufgabe, weniger aus sittlichen Gründenals um der weltlichen Vorteile willen, die ihm aus der Lösung der kirchlichenFrage erwachsen konnten, sowie getrieben von seinemkaiserlichen Bewufstseinund der öffentlichen Meinung, die von dem Träger des kaiserlichen Namensdie Initiative erwartete. Er zwang dem Papste Johann XXIII. das Ver-sprechen ab, für den 1. November 1414 ein Konzil nach Konstanz zu be-rufen zur Wiederherstellung der kirchlichen Einheit und der allseitig gefor-derten Reform der verweltlichten Kirche, die in ihrer dermaligen Gestalt ihresittlichen Aufgaben nicht mehr zu lösen vermochte. Doch erfüllte dieKirchenversammlung die Hoffnungen, welche man auf sie gesetzt hatte, nurzum kleinsten Teile, denn wenn sie auch die ärgerliche Spaltung beseitigte,so brachte sie es infolge der nationalen Eifersüchteleien und der geschicktenDiplomatie des neugewählten Papstes Martin V. doch nicht zu einer Reform derKirche an Haupt und Gliedern und noch weniger zu einer dogmatischen Re-form, wie IIus sie gewünscht hatte. Schlimmer noch als das Scheitern derReformbestrebungen war es für Deutschland, dafs an dem Feuer, das IIusverzehrte, sich ein Religionskrieg entzündete, der nicht nur Böhmens Kulturknickte, sondern auch die angrenzenden Länder auf Jahrzehnte verdarb.Als Kaiser und Reich ihre Heere geschlagen, sich machtlos einem fanatischenund überall siegreichen Gegner preisgegeben sahen, mufste sich auch die

römische Kirche, die bisher jeden Frieden von sich gewiesen, auf dem Konzilzu Basel (14311449) zu einem Ausgleich herbeilassen, der einen Teilder husitischen Forderungen zugestand und Sigismund noch am Abende seinesLebens den Eintritt in sein durch Wenzels Tod (1419) ihm zugefallenesKönigreich verschaffte. Als er am 9. Dezember 1437 gestorben war, fieldie Wahl der Kurfürsten auf seinen Schwiegersohn und Erben, HerzogAlbreclit von Österreich. Seitdem blieb das Kaisertum, die kurze Re-gierung Karls VII. ausgenommen, bei dem habsburgischen Hause, ohne dafses ihm von irgend einer Seite je besonders geneidet worden wäre. Der Kaisergalt nicht viel mehr als irgend ein Landesherr, das Kaisertum war eine Lüge.Albreclit II., auf den man um seiner persönlichen Tüchtigkeit willen diegröfsten Hoffnungen setzte, starb ohne recht zur Regierung gekommen zu seinschon am 27. Oktober 1439; sein Nachfolger Friedrich (III.), Herzog vonSteiermark, aber war so recht geeignet, alle Hoffnungen auf eine Reform inKirche und Reich langsam zu Tode zu martern. Unter ihm erreichte dieVerwirrung der deutschen Verhältnisse ihren Höhepunkt. Schlaffen Geistessah Friedrich III. unthätig zu, wie rings um ihn alles zusammenbrach. ImOsten nahmen die Osmanen mit Konstantinopel am 29. Mai 1453 die letztePosition in Besitz, welche die Christen noch gegen den Ansturm des Islambehauptet hatten. Bis an die Grenzen Österreichs drangen seitdem die beute-lustigen Scharen vor, nur mit Mühe erwehrten sich die Ungarn unter derFührung des Gubernators Jan Hunyadi und seines Sohnes MathiasCorvinus der immer erneuten Angriffe. Erlahmte Ungarns Kraft, so warDeutschland schutzlos den Osmanen preisgegeben; aber obwohl dem Kaiserund den Ständen des Reichs die Gröfse der Gefahr nicht verborgen war, soliefs es doch der Mangel an nationalem-Bewufstsein und die daraus entsprin-gende Abneigung, für allgemeine Zwecke materielle Opfer zu bringen, nichtzu tliatkräftigem Handeln kommen. Während so im Osten die Feinde desKreuzes drohend vor den Pforten des Reiches standen, suchte im WestenFrankreich die Zerrissenheit Deutschlands zur Eroberung von Reichsland zubenutzen. Friedrich III. selbst gab durch Anrufung französischer Hilfe inseinem Streite mit den Eidgenossen dem französischen König eine bequemeHandhabe zu einem Angriffe auf die deutschen Grenzen. Statt der erbetenen5000 Armagnaken, jener Söldner aus der Zeit des englisch-französischenSuccessionskriegs, brachen im Frühling 1444 deren gegen 40000 unterFührung des Dauphin Ludwig sengend und brennend in Elsafs und Loth-ringen ein. Zwar beschlofs nun der Reichstag, der grade damals in Anwesen-heit Friedrichs zu Nürnberg tagte, den Reichskrieg gegen Frankreich undernannte Pfalzgraf Ludwig zum Reichshauptmann, aber dem Beschlüssefolgte nicht die Tliat. Hätten nicht die Schweizer durch ihren männlichenWiderstand bei St. Jakob an der Birs dem Dauphin die Lust zur Fortsetzungdes Krieges genommen, die Elsässer und Lothringer nicht auf eignen Antriebzu den Waffen gegriffen und sich derSchinder erwehrt, so wären vielleichtschon um Jahrhunderte früher die westlich des Rheins gelegenen deutschenGrenzgebiete dem Reich verloren gegangen. Noch einmal erneuerte sichdiese Gefahr, als Karl der Kühne von Burgund, mit dem Kaiser zerfallen, sichwider das Reich erhob; doch die Niederlagen, die seine Ritterheere durchdie Schweizer bei Granson und Murten 1476 erlitten, und sein Tod in derSchlacht bei Nancy (5. Jan. 1477) vereitelten seine Eroberungspläne. Undwie an den Grenzen der Krieg tobte, so auch im Herzen des Reichs, wohinsich die Blicke richten, (die Soester Fehde 144449, der sächsische Bruder-krieg 144651, der Krieg des Markgrafen Albreclit Achilles gegenNürnberg 144950; die Pfälzer Fehde 145861; die Mainzer Fehde1463; die Kölner Händel 146375 u. a.). Die Städte, die im dreizehntenJahrhundert zur Wiederherstellung des Reiches wesentlich beigetragen, imvierzehnten noch die Sache des Reichs gegen den fürstlichen Partikularismusverteidigt hatten, unterlagen im 15. bis auf wenige dem kräftig erstarkendenLandesfürstentum.

Trotzdem dafs sich das Leben der Nation immer mehr in die einzelnen Ter-ritorien zurückzog, ging doch der Reichsgedanke nicht ganz verloren. Unterden Fürsten selbst gab es eine kleine aber rührige Reformpartei, welchedurch Aufrichtung gewisser gemeinsamer Institutionen den völligen Zerfallzu verhüten suchte. Die tiefe Erniedrigung, die der Kaiser durch KönigMathias von Ungarn erfuhr, brachte die Sache in Flufs. Als Friedrich nachvieljähriger Abwesenheit 1486, ein heimatloser Flüchtling im Reiche erschien,um die Hilfe der Fürsten in Anspruch zu nehmen, fand er gröfsere Bereit-willigkeit, als er wohl selbst gehofft hatte. Auf dem Reichstage zu Nürnbergbeschlossen die Kurfürsten, geführt von Albrecht Achilles von Brandenburgund Erzbischof Berthold von Mainz, nicht nur die Wahl seines Sohnes Ma-ximilian zum römischen Könige, sondern gingen auch daran, die Grundlageneiner neuen Verfassung zu beraten, von der man sich eine Wiedergeburt desReiches versprach. Man wollte allerdings nichts durchaus Neues schaffen,man wollte nur die von früher überlieferten Institutionen, wie Reichstage,Landfriedensordnungen, kaiserliche Gerichte u. a., zu lebendigen und lebens-fähigen Organen der Reichsregierung machen. Hoffnungsvoll waren die An-fänge, ein allgemeiner Landfriede wurde verkündigt, der gröfsere Aussichtauf Beachtung hatte, als die früheren, weil auch die schwäbischen Reichs-städte in grofser Zald ihn annahmen; den städtischen Boten, die bisher ge-flissentlich den Reichstagen ferngeblieben waren, weil sie nicht zur Geltungkommen konnten, wurde das Recht der Mitwirkung eingeräumt. Bei demVersuche aber, das kaiserliche Gericht zu reformieren, begegneten die Ständedem entschiedenen Widerstand des Kaisers. Und gerade hier war die Re-form am dringendsten, wenn dem Reiche überhaupt aufgeholfen werden sollte.Denn über nichts klagte man so sehr, als über die einseitige Besetzung unddie Willkür in Urteilsspreclmng und Taxenforderung. Aber der Kaiser bliebgegen alle Bitten und Vorstellungen taub. Er wollte keine festen Normenfür sein Gericht, er wollte nicht das bisher ihm allein zustehende Recht derAchtsverhängung mit dem Richter teilen. Um so gröfseres Entgegenkommenfanden die Stände bei dem jungen Maximilian; auf dem Nürnberger Reichs-tage 1489 machte er ihnen so bestimmte Zusagen, dafs man von seiner Re-gierung die Erfüllung aller Hoffnungen erwartete. So begrüfste man dennauch den Tod des alten Kaisers (19. August 1493) als den Anfangspunkteiner neuen Zeit. Allein man merkte bald, dafs es Maximilian nicht allzueilig hatte, sein gegebenes Wort einzulösen; die Stände mufsten also, wennsie nicht ganz auf die Durchführung ihrer Verbesserungsideen verzichtenwollten, selbst die Initiative ergreifen. Die Bedrängnis Maximilians durchFrankreich kam ihnen zu Hilfe. Als der König auf dem Reichstag zuWorms erschien (1495) und von den Fürsten aufser einereilenden Hilfeauch nocheine beharrliche Kriegseinrichtung auf 10 bis 12 Jahre forderte,da verschlossen sich die Stände zwar nicht der Notwendigkeit eines Krieges