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Professor G. Droysens allgemeiner historischer Handatlas : in sechsundneunzig Karten mit erläuterndem Text / ausgeführt von der Geographischen Anstalt von Velhagen & Klasing in Leipzig unter der Leitung von Dr. Richard Andree
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gegen Frankreich, aber sie fanden, dafs die Reform der Verfassung noch dring-licher sei und legten ihm deshalb einen umfassenden Reformentwurf zur An-nahme vor. Das wichtigste war, dafs man zum Unterhalte des Reichsheereseine allgemeine Steuer, den gemeinen Pfennig, in Vorschlag brachte unddie Entscheidung über die Verwendung derselben nicht dem Kaiser, sonderneinem aus den drei Ständen gebildeten und mit den weitgehendsten Befug-nissen ausgestatteten Reichsregiment zuwies, dessen Mitglieder zur Sicherungihrer völligen Unabhängigkeit ihres dem Kaiser geleisteten Eides ledig seinsollten. Wurde dieser Entwurf angenommen, so erfuhr die Obergewalt desKaisers eine neue Beschränkung, und das war es, was den König zu Ab-änderungsvorschlägen bewog, so radikaler Natur, dafs von dem ständischenEntwurf so gut wie nichts übrig blieb. Bei so schroffem Gegensatz der Mei-nungen liefsen die Stände zunächst den Gedanken an ein Reichsregimentfallen und suchten einige andre Wünsche durchzubringen, für welche sie beiMaximilian gröfsere Bereitwilligkeit erwarten durften. Der ewige Land-friede, den er genehmigte, sollte für immer die Rückkehr zu dem früherenFaustrecht unmöglich machen und wenn er auch fürs erste seine Bestimmungnicht erfüllte, so ist doch das Prinzip, auf welchem er beruhte, siegreich ge-blieben. Auch hinsichtlich des Kammergerichts war Maximilian denStänden willfährig. Er gab dem Gerichte die gewünschte Unabhängigkeitund Machtbefugnis, er verzichtete darauf, es von Stadt zu Stadt mit sich zuführen, er willigte in die Normierung der Sporteln und überliefs die Besetzungden Ständen, indem er sich allein die Ernennung des Präsidenten vorbehielt.Er that damit einen hochbedeutsamen Schritt; aber was zur Hebung des An-sehens des Reichs geplant war, trug doch nur noch mehr dazu bei, dasKaisertum zur blofsen Idee zu verflüchtigen. Der Kaiser gab damit den ge-ringen Rest von Gerichtsbarkeit, den er noch besessen, in die Hände einesständischen Ausschusses. Auch das Reichsregiment setzten die Stände, wennauch in andrer Form scliliefslich durch, indem sie die eigentliche Exekutiveeinem alljährlich am 1. Februar zu versammelnden Reichstage übertrugen,welchem die Verfügung über den Ertrag des gemeinen Pfennigs, die Hand-habung des Landfriedens, die Ausführung der vom Reichskammergerichtverhängten Achtsurteile zustehen sollte. Aber freilich setzten sich der Durch-führung der Wormser Neuerungen alsbald allerhand Schwierigkeiten ent-gegen. Eine grofse Zahl von weltlichen und geistlichen Fürsten, welche demReichstag nicht beigewohnt hatten, versagte den Beschlüssen die Anerken-nung und stärkte damit den Widerstand des Kaisers, der nur mit halbemHerzen diese Zugeständnisse gemacht hatte. So geschah es, dafs das Reichs-kammergericht nach kurzer Wirksamkeit sich wieder auflöste, der gemeinePfennig nicht eingesammelt wurde und die für den 1. Februar 1496 angesetzteReichsversammlung nicht zustande kam. Da war es der Erzbischof Bertholdvon Mainz, der mit Entschlossenheit den Gedanken der Reichsreform auchgegen den Widerstand des Kaisers und der Stände zu verteidigen unternahm.Auf dem Reichstag zu Lindau, Sommer 1496, erschien er als der eigentlicheFührer der Nation; in der Erneuerung der Wormser Beschlüsse und ihrergewissenhaften Durchführung sah er die einzige Möglichkeit, aus den ver-rotteten Zuständen heraus zu kommen. Seinen Anträgen entsprachen dieBeschlüsse. Maximilian, der dem Reichstage nicht beigewohnt hatte, schienanfangs nicht geneigt, ihnen beizutreten, als er aber merkte, dafs er dieUnterstützung des Reichs für seine Kriege in Italien nur gewinnen konnte,wenn er sich den ständischen Wünschen gegenüber nachgiebig bewies, soliefs er auf dem Reichstag zu Freiburg 1498 seinen Widerstand fallen undwilligte in eine Erneuerung und teilweise Erweiterung der Wormser Be-schlüsse. Infolge des unglücklichen Krieges des Jahres 1499 mufste Maxi-milian den Ständen auf dem Reichstag zu Augsburg 1500 auch noch dieNiedersetzung eines aus Abgeordneten der drei Stände gebildeten Reichs-regimentes zugestehen. Maximilian hatte in der Hoffnung auf thatkräftigeUnterstützung seiner kriegerischen Pläne durch das Reich zu dieser neuenBeschränkung seiner Exekutivgewalt seine Zustimmung gegeben, als er aberseine Erwartung betrogen sah, da rächte er sich an den Ständen dadurch,dafs er die noch unfertigen Ordnungen zu stören suchte, wie er nur konnte.Schon 1502 war alles, was man zu Augsburg begonnen hatte, wieder in vollerAuflösung.

Während so das Reich als solches mehr und mehr aus den Fugen wich,wurden in den einzelnen Territorien durch Landesordnungen und Landes-gesetze die Grundlagen zu neuen Formationen gelegt. Nicht ohne schwereKämpfe vollzog sich die Bildung neuer Zustände; das aufstrebende Landes-fürstentum geriet mit allen den widerspenstigen Gewalten in Konflikt, welchedie aus früherer Zeit ererbte Freiheit als ihr gutes Recht zu behaupten unddie Abschliefsung der neu entstehenden Territorien zu hindern suchten, denReichsstädten und der Reichsritterschaft. Am Ausgange des fünfzehntenJahrhunderts finden wir überall das Landesfürstentum in siegreichem Fort-schritt; als der Versuch, den die Ritterschaft unter dem Eindruck der durchLuther entzündeten Bewegung im 16. Jahrhundert zur Wiederherstellungder alten Zustände machte, an dem kraftvollen Widerstande der verbündetenFürsten kläglich gescheitert war, war der Sieg des fürstlichen Prinzips ent-schieden. Verweilen wir nun noch mit einigen Worten hei den hervorragend-sten fürstlichen Geschlechtern des fünfzehnten Jahrhunderts.

I. Die Habsburger. Österreich zerfiel seit 1379 in 2 Linien, a. Nie-derösterreich, gegründet von Albrecht III., bestand bis 1457 und er-losch mit Ladislaus Posthumus, dem Sohne Albrechts V. (A. II. alsKaiser), dem Sigismund die Kronen von Ungarn und Böhmen vererbt hatte,b. Innerösterreich, das ursprünglich nur aus Steiermark, Kärnten undTirol bestand, war noch durch Leopold III. durch Triest, Breisgau, Feld-kirch, Bregenz, Sonneberg und Hohenberg vergröfsert worden. Seine 4 Söhneführten zuerst die Regierung gemeinschaftlich; nach dem Tode des ältesten1406 teilten die 3 überlebenden Brüder die Länder unter sich; als 1411 auchLeopold IV. starb,. blieben nur zwei Linien übrig. 1. Die Tiroler Linie,begiündet von Fiiedxicli IV. mit der leeren Tasche 14061439. Wegendes Schutzes, den er Johann XXIII. wider das Konstanzer Konzil gewährte1418 mit der Acht belegt, verlor er in dem ausbrechenden Kriege den gröfstenleil der Schweizei Besitzungen, so dafs nach dem Frieden von 1418 nur nochFreiburg im Uechtlande, Winterthur, Thurgau mit Rapperswyl, dem Frick-thal, Laufenburg und Rheinfelden, Waldshut und Seckingen den Habsburgernverblieb. Sein Sohn Sigismund ( 1496) trat im Laufe seiner Regierungbis 1474 alles bis auf das Frickthal, Laufenburg und Rheinfelden an dieEidgenossen ab. 2. Die steierische Linie wurde von Ernst dem Eisernen140624 begründet. Sein Sohn Friedrich V. (Fr. III. als Kaiser) lebtemit seinem Bruder Albrecht, dem er den gröfsten Teil der schwäbischen

Länder (Elsafs) überlassen, in ständigem Hader, der bei der Frage über dieBeerbung des Ladislaus Posth. zu offnem Kriege sich steigerte. Zwar ge-langte Friedrich III. nach seines Bruders Tod 1463 in den Besitz von Nie-derösterreich und Elsafs, aber Böhmen und Ungarn gingen infolge der Er-hebung nationaler Könige (Podiebrad, Mathias Corvinus) verloren. Frie-drichs III. Sohn Maximilian vereinigte seit 1496 alle österreichischenLänder wieder in einer Hand und vermehrte dieselben im Jahre 1500 durchdie Erwerbung von Görz und Gradiska. Die Niederlande mit der Freigraf-schaft Burgund, die ihm durch Vermählung mit Maria, der Tochter Karls desKühnen zugefallen waren, überliefs er 1493 an seinen Sohn Philipp, derdurch Vermählung mit Johanna von Kastilien der Stammvater der spanischenHabsburger wurde.

II. Die Hohenzollern zerfielen seit 1227 in eine fränkische undeine schwäbische Linie. Der ersteren gehörten die Burggrafen von Nürn-berg an, die 1363 von Karl IV. in den Reichsfürstenstand erhoben wurden.Von der gröfsten Bedeutung wurde es, dafs Sigismund dem BurggrafenFriedrich VI. am 30. April 1415 die Markgrafschaft Brandenburg mitallen Rechten unter Vorbehalt des Rückkaufs übertrug. Mit starker Handergriff Friedrich I. die Regierung in dem verwahrlosten Lande, und nur unterharten Kämpfen vermochte er sich zu behaupten. In einer Hausordnung von1437 verfügte er eine Teilung seines Landes, indem er Johann dem Alchy-misten Baireut, Friedrich III. die Kurmark, Albrecht Ansbach, Friedrich demDicken Altmark und Priegnitz bestimmte. Von diesen vereinigte Albrecht,Achilles zubenannt, als Erbe seiner Brüder seit 1464 die fränkischen, seit1470 auch die märkischen Besitzungen seines Hauses in seiner Hand, dochtraf er in seiner Hausordnung vom 24. Februar 1473 eine neue Teilung,indem er die Mark ungeteilt seinem Sohne Johann, Ansbach und Baireutseinen Söhnen Friedrich und Sigismund zuwies, die nun die Stammväter derfränkischen Markgrafen von Brandenburg wurden. Bei Albrechts Tode 1486trat diese Ordnung in Kraft.

III. Mächtig erhob sich im fünfzehnten Jahrhundert das Haus derWettiner, seitdem Sigismund nach dem Aussterben der Wittenberger Liniedes askanisch-sächsischen Hauses 1423 das Kurfürstentum Sachsen demMarkgrafen Friedrich dem Streitbaren von Meifsen mit der Kurwürde ver-liehen hatte. Friedrichs Söhne regierten bis 1436 in Gemeinschaft. DerTod des dritten, Heinrichs (1435), gab den Anlafs zur ersten Teilung (1436),der Verzicht des jüngsten, Sigismund, hatte eine zweite Teilung zur Folge.Zwischen den beiden ältesten Brüdern, Friedrich II. dem Sanftmütigen undWilhelm, entbrannte über Thüringen, das 1440 an die Meifsner Linie derWettiner gekommen war, 1445 ein mit grofser Erbitterung geführter Krieg,der sächsische Bruderkrieg, der erst 1451 durch den Vertrag zu Pfortabeendet wurde und in dem sächsischen Prinzenraub (1455) ein liäfslichesNachspiel hatte. Fi-iedrichs des Sanftmütigen Söhne Ernst und Albrechtnahmen nach längerer gemeinschaftlicher Regierung am 26. August 1485 zuLeipzig wiedei'um eine Teilung vor. Ernst erhielt zu Kursachsen Thüringen,die fränkischen und die voigtländischen Besitzungen, Albrecht die MarkMeifsen, Oster- und Pleifsnerland wurden zwischen beiden geteilt, die Schirm-herrschaft über das Hochstift Meifsen, Erfurt, Mühlhausen, Nordhausen undGörlitz, sowie die Bergwerke blieben im Gemeinbesitz. Dadurch entstandendie noch jetzt bestehenden Linien der Ernestiner und Albertiner.

IV. Die Wittelsbacher in der Pfalz. Ruprecht III., der 1400die deutsche Königskrone erhielt, hinterliefs hei seinem Tode 1410 vierSöhne, die das väterliche Erbe unter sich teilten und dadurch die Gründerder vier Linien Heidelbeig (Kurlinie), Oberpfalz, Zweibi'ücken, Simmem undMosbach wurden. Der hervorragendste Fürst der mit der Kur- und Rhein-pfalz ausgestatteten Heidelberger Linie war Friedrich der Siegreiche(14491475). Er erweiterte nicht nur durch Kriege mit Lützelburg, Mainz,Württemberg und Baden sein Land beträchtlich, sondern schuf auch festeOrdnung im Gerichts-, Münz- und Polizeiwesen, hielt durch eine kleine aberstehende Truppenmacht den Landfrieden aufrecht und begünstigte an seinerUniversität Heidelberg die humanistischen Studien. Die Linien Ober-pfalz und Mosbach bestanden nur bis 1443 und 1499, ihre Lande wurdendem bei der Teilung vereinbai'ten Hausgesetz gemäfs nicht weiter verzettelt,sondern mit den noch bestehenden Linien vereinigt; als 1559 die Kurliniegleichfalls erlosch, waren die Pfalzgrafen von Zweibrücken-Simmern die Ge-samterben.

Einen empfindlichen Schlag erlitt im fünfzehnten Jahrhundert dasDeutschtum im Osten durch die unglücklichen Kämpfe der Deutschrittergegen Polen. Der Orden hatte sich die Unterwerfung und Chi-istianisierungLitauens zur Aufgabe gesetzt; aber trotz glanzvoller Siege sollte es ihm nichtgelingen, die Macht desselben zu brechen. Der Krieg änderte seinen Cha-rakter, seitdem der Grofsfürst Jagiello von Litauen sich mit der KöniginHedwig von Polen vermählte und mit seinem Volke das Christentum annahm1386. Der Vorwand, als handle es sich nur um die Ausbreitung der Herr-schaft des Kreuzes über ein heidnisches Volk, mufste nun aufgegeben werden,der Kampf wurde zu einem Streit zwischen dem Orden und dem polnisch-litauischen Reiche über die Vorherrschaft im Osten. Die Erwerbung derNeumark durch den Orden erregte die Eifersucht Jagiellos (Wladislaws) so,dafs er mit einem durch Tataren, wie Zuzug aus Mähren, Böhmen, Schlesienauf 160000 Mann veistäi'kten Heere in Preufsen einrückte. Durch diesiegx-eiche SchlachtbeiTannenberg 15. Juli 1410 brachte er den gröfstenTeil des Ordenslandes in seine Hand. Da rettete Heinrich von Plauen,Komtur von Schwetz, noch einmal die Sache des bedrohten Ordens. SeinWiderstand in der Marienburg und der gleichzeitige Einfall der Ungarn inPolen nötigten Wladislaw zu dem Frieden von Thorn 1411, in dem er sichmit geringen Abtretungen begnügte. Heinrich, zum Hochmeister erwählt,suchte den durch Schlemmerei, Parteiungen und Zwistigkeiten entartetenOrden zu reformieren, erbitterte aber durch seine Strenge den Adel so gegensich, dafs er 1413 abgesetzt wurde. Die stetig wachsende Unzufriedenheitder Städte und des vom Orden ausgeschlossenen weltlichen Adels mit demOrdensregiment führte 1440 zur Stiftung des preufsisehen Bundes, der1454 dem Hochmeister den Gehorsam aufsagte und dem König Kasimir IV.von Polen die Herrschaft des Landes übertrug. Nach dreizehnjährigemKriege mufste der Orden im zweiten Frieden zu Thorn 1466 West-preufsen mit Ermeland an Polen abtreten; nur Ostpreufsen veiblieb ihm,jedoch nicht unabhängig, sondern als Lehen der polnischen Krone.

Kohl.

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