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Professor G. Droysens allgemeiner historischer Handatlas : in sechsundneunzig Karten mit erläuterndem Text / ausgeführt von der Geographischen Anstalt von Velhagen & Klasing in Leipzig unter der Leitung von Dr. Richard Andree
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Zu Seite 69: DIE NIEDERLANDE.

Die Niederlande im XVI. Jahrhundert.

In dem Herzogtum Burgund (franz. Lehn) starb 1361 mit Philipp I(134061) die capetingische Linie,welche dort seit 1032 geherrscht hatte,aus. Er hatte 1347 durch Erbschaft von seiner Grofsmutter auch die Frei-grafschaft Burgund (deutsches Lelm), mit welcher seit 1302 die Graf-schaft Artois (franz. Lehn) verbunden war, erhalten. Die Freigrafschaftund Artois kamen nun durch Erbfall an Flandern (franz. Lehn), zu welchemseit 1333 auch Mecheln, seit 1347 Antwerpen gehörte; das HerzogtumBurgund aber fiel an die französische Krone und wurde von König Johann II1363 seinem Sohne Philipp verliehen. Dieser, Philipp der Kühne (13631404), vermählte sich 1369 mit Margarethe IV von Flandern, durch die erbeim Tode ihres Vaters 1384 die Freigrafschaft, Artois, Flandern, Mecheln,Antwerpen erhielt. Schon Witwe erbte Margarethe IV 1404 noch Brabantvon ihrer Tante Johanna, welche das seit 1289 mit Brabant vereinigte Lim-burg bereits 1396 an Burgund abgetreten hatte. Nach Margarethens Tode(1405) folgte in Brabant (mit Antwerpen) und Limburg ihr zweiter SohnAnton, während beide Burgund, Artois, Flandern, Mecheln schon 1404 beimTode Philipps an den älteren, Johann Ohnefurcht (vermählt mit Margarethe Vvon Hennegau-Holland), gefallen waren. Diesem folgte sein Sohn Philipp derGute(141967); der kaufte 1429 Namur und erhielt 1430 nach dem Aus-sterben jener von Anton 1405 begründeten Seitenlinie Brabant-Äntwerpen-Limburg; 1433 erbte er von seiner Mutter her auch Hennegau-Holland-Seeland (jenes war 1299, dieses 1310 an Hennegau gefallen) und bekamendlich 1451 durch Vermächtnis Luxemburg. In all diesen Landen folgtesein Sohn Karl der Kühne (146777), der sich den Königstitel zu erwerbenund seine Besitzungen durch Eroberung Lothringens zu verbinden strebte,aber 1477 bei Nancy fiel. Wie seine Lande aufser dem Herzogtum Burgundan Karl V fielen, darüber vgl. p. 41. Unter Karls V Regierung (150655)wurde der niederländische Besitz endgültig abgerundet. Friesland, dessenBewohner ihre Freiheit behauptet hatten trotz der Ansprüche der Grafenvon Holland, hatte auch 1433 die burgundische Herrschaft nicht anerkannt;Karl V unterwarf das Land zwischen 1515 und 1524. In Utrecht und Ober-yssel trat der Bischof 1528 die Landeshoheit an Karl V ab. Während derfriesischen Wirren war Herzog Karl v. Geldern als Schutzherr der friesischenFreiheit aufgetreten und hatte sich dabei 1514 Groningens mit den Um-landen und 1522 der utrechtischen Grafschaft Drenthe bemächtigt. Da erzu Frankreich neigte, zwang Karl V ihn beim Beginn des dritten französischenKriegs 1536 zur Abtretung von Groningen und Drenthe. Geldern ver-machte Herzog Karl (j 1538) an Jülich, dessen Herzog Wilhelm V aber über-liefs es 1543 an Karl V. Dieser schlofs die nun vereinigten 17 Provinzen,die durch gesperrten Druck kenntlich gemacht sind, durch Einsetzung einesGeneralstatthalters etc. unter sich enger zusammen und trennte sie vom Reich,indem er für sie (Burgundischer Kreis) 1548 zwar den Reichsschutz und dieVerpflichtung zu Kriegssteuern bestehen liefs, aber die Gültigkeit der Reicks-gesetze und Reichsgerichte aufhob.

Die wichtigste Umwälzung, trat nun ein unter Karls V NachfolgerPhilipp II von Spanien (155598) infolge des religiös-politischen Freiheits-kampfes der Niederlande. Schon Karl V hatte die in die Niederlandeeingedrungenen reformatorischen Ideen mit blutiger Strenge zu unter-drücken gesucht; Philipp II fuhr darin natürlich fort, verletzte aber dieNiederländer zugleich auch politisch, als er 1559 bei seiner Abreise nichteinem einheimischen Adligen, sondern seiner Halbschwester Margarethe vonParma die Statthalterwürde übertrug und ihr zur Seite den Kardinal Gran-vella und eine Konsulta setzte, neben welcher der aus einheimischen Adligengebildete Staatsrat bedeutungslos war. Die Erbitterung wurde noch gestei-gert durch die neue kirchliche Einteilung des Landes. Es wurden nämlich155961 eingerichtet: Erzbistum Utrecht (Bistümer Leeuwarden, Groningen,Deventer, Haarlem, Middelburg), Erzbist. Mecheln (Bist. Roermond,sHer-togenbosch, Antwerpen, Gent, Brügge, Yperen) und Erzbist. Cambray (Bist.Namur, Doornik, Arras, St. Omer). Zweck dieser Neuordnung war, dasLand auch aus der kirchlichen Abhängigkeit vom Ausland zu lösen (vgl. denfrüheren Zustand Karte p. 33), eine zahlreichere dem König ergebene Geist-lichkeit zu schaffen und die Ketzerei wirksamer zu unterdrücken. Als trotzder Abberufung Granvellas 1564 keine Änderung in dem Regierungssystemeintrat, wurde 1566 im Kompromifs von Breda vom niedern Adel der Anfangder Erhebung gemacht. Dieser überreichte eine Bittschrift und stiftete denGeusenbund, bald folgte ein furchtbarer Bildersturm durch das Volk; indes,gestützt auf den hohen Adel, war es der Regentin durch einige Nachgiebig-keit gelungen, die Ruhe wiederherzustellen, als 1567 Herzog Alba erschien.Mit ihm begann das System des Terrorismus: der Rat der Unruhen (Blutrat)wurde eingesetzt, Egmont und Hoorn hingerichtet, die von Wilhelm vonOranien ausgehenden Angriffe von aufsen zurückgeschlagen, 1569 neueSteuern (zehnter Pfennig bei jedem Warenumsatz) eingeführt. Als nun dievon Wilhelm mit Kaperbriefen versehenen Meergeusen 1572 die Stadt Briellenahmen, erhoben sich Holland und Seeland gegen Alba und erklärten Oranienfür den königlichen Statthalter. Blutig (Naarden, Haarlem) suchte Alba dieEmpörung zu unterdrücken, wurde aber doch 1573 abgegerufen. Sein Nach-folger Requesens (157376) trat milder und klüger auf: er schaffte denBlutrat ab und gewann mit Benutzung des zwischen dem calvinistischen Nordenund katholischen Süden bestehenden religiösen Gegensatzes in den SüdstaatenAnhang. Da jedoch nach Requesens plötzlichem Tode die spanischen Truppenim Lande furchtbar hausten (Antwerpen), gelang es Oranien, der eine Ver-einigung aller Staaten auf dem Boden der Religionsfreiheit wünschte, 1576die Genter Pazifikation zustande zu bringen. Darin verpflichteten sichHolland und Seeland einer-, Brabant, Flandern, Artois, Hennegau, Namur,Utrecht, Mecheln und einige Städte (Valenciennes, Lille, Douay, Orchies, Tour-nay) andererseits zur Vertreibung der spanischen Truppen und gegenseitigerDuldung. Unter dem neuen Statthalter Don Juan dAustria (157678)herrschte allgemeine Verwirrung; seinem Nachfolger, dem staatsmännisclienund kriegstüchtigen Alexander von Parma (1578 92) aber gelang es, alleErfolge Oraniens wieder in Frage zu stellen. Da er die Südstaaten zum Ab-schlufs eines katholischen Sonderbundes vermochte, mufste Oranien auf dieVereinigung aller Provinzen verzichten: am 23. Januar 1579 wurde deshalbdie Union von Utrecht (vgl. Karton) vorläufig als ein Schutz- undTrutzbündnis geschlossen. Zunächst traten bei Holland, Seeland, Utrecht,die Groninger Ommelande, Geldern gröfstenteils; im Laufe dieses und desnächsten Jahres schlossen sich an Friesland, weitere Teile von Geldern mitZütfen, Drenthe. Oberyssel trat damals nicht bei, ist aber bald aufge-

nommen;'dagegen gehörten der Union an, doch nicht dauernd, Breda, Venloo,Antwerpen, Lier, Brügge, Gent, Yperen; einige Tage auchsHertogenbosch.

Republik der vereinigten Niederlande.

Die noch im Namen Philipps II geschlossene Utrechter Union schufwegen dieser Form ein unmögliches Rechtsverhältnis; als deshalb vonPhilipp II die Acht über Oranien verhängt ward, erfolgte die Lossage vonSpanien am 26. Juli 1581, weil Philipp die Niederlande nicht nach Rechtund Billigkeit, nicht nach beschworenen Bedingungen regiert habe. Es tratendieser Erklärung bei: Holland, Seeland, Friesland, Groningen, Geldern mitZütfen, Oberyssel, Brabant, Flandern, Mecheln. Die Lage blieb jedoch nochlange eine sehr unsichere. Während nämlich Holland, Seeland, Utrecht sichWilhelm von Oranien unterstellten, huldigten die übrigen Franz von Anjou,dessen Macht aber durch die Stände sehr beschränkt wurde. Diese Uneinigkeitblieb auch nach Oraniens Ermordung und Anjous Tode 1584. Es wähltenHolland und Seeland den erst 17jähr. Sohn Wilhelms, Moritz von Oranien(15841625) zum Statthalter, zugleich aber wurde, um die englische Hilfezu erlangen, Lord Leicester zum Generalstatthalter erhoben. Dabei machteParma nicht nur in Flandern und Brabant (1585 Antwerpen) grofse Fort-schritte, sondern besetzte auch die westlichen Landstriche und hätte viel-leicht die Niederlande unterworfen, wenn er nicht von Philipp II nachFrankreich geschickt wäre. Die Abdankung Leicesters 1587 und die Mifs-erfolge der spanischen Politik in Frankreich und England (vgl. p. 42) er-möglichten es dem kriegstüchtigen Moritz bis 1594 den ganzen Nordenwieder zu befreien. 1609 schlofs Spanien einen 12jährigen Waffenstillstandauf Grund des Status quo. Mit dem 30jährigen Krieg parallel läuft dannein zweiter spanisch-niederländischer Krieg (162148), der im Westfäli-schen Frieden 1648 mit der völkerrechtlichen Anerkennung der Niederlandein ihrem damaligen Besitzstände (die Generalitätslande eingeschlossen) undihrer Entlassung aus dem Verband des deutschen Reichs endigte; zugleicherhielten sie das Recht, die Schelde zu sperren.

Inzwischen hatte die Republik der vereinigten Niederlande auchverfassungsmäfsig eine festere Gestalt angenommen. Die Souveränität hattendie aus Abgeordneten der Provinzialstaaten zusammengesetzten Generalstaaten.Die sieben hier stimmberechtigten Provinzen standen seit 1594 fest: es warenHolland, Seeland, Utrecht, Geldern, Oberyssel, Friesland, Groningen. Nichtvertreten waren Drenthe und die als erobertes Gebiet geltenden Generalitäts-lande. Die Stadthalterwürde in Holland, Seeland, Utrecht, Geldern, Ober-yssel hatte nach Moritz Tode dessen Bruder Friedrich Heinrich (162547)inne, die in Friesland und Groningen eine jüngere Linie des Hauses Nassau-Oranien. Es ergab sich aus dieser Verfassung der Gegensatz der monarchischgesinnten oranischen und der aristokratischen Staatenpartei. Als FriedrichHeinrichs Sohn Wilhelm II (164750) starb, ein Sohn aber erst 8 Tagenach seinem Tode geboren wurde, blieb in seinen 5 Provinzen die Statthalter-würde unbesetzt; es regierten nun dieedelgrofsmögenden Herren General-staaten. Erst die Not, in welche das Land 1672 durch den französischenAngriff geriet, bewirkte, dafs Wilhelms II Sohn Wilhelm III zum Statthaltererhoben, und diese Würde 1674 sogar erblich erklärt wurde. Erbestieg 1689auch den englischen Thron, starb aber 1702 kinderlos. Wieder regierten dieGeneralstaaten, bis 1747 abermals infolge französischer Siege der oraniselieStatthalter von Friesland-Groningen Wilhelm IV Friso auch Statthalter derübrigen Provinzen wurde; auch ihm wurde 1748 die Erblichkeit zuerkannt.

In der auswärtigen Politik hatte die Republik seit 1648 zwei Seekriegegegen England zu bestehen (165154, 166467); dann wurde der Kampfgegen das französische Übergewicht ihre Hauptaufgabe. Indem wir für dieseFragen auf p. 44 u. 47 verweisen, erwähnen wir liier nur die Gebietsver-änderungen. Nachdem schon 1632 Vroenhove und Mastrich von FriedrichHeinrich erobert waren, ward Limburg 1665 durch 0 Vertrag zwischen Spanienund den Niederlanden geteilt. Die spanischen Niederlande (vgl. Karton)erlitten inzwischen 1659, 1668 und 1678 grofse Einbufse an Frankreich(p. 44) und fielen nach dem spanischen Erbfolgekriege 1714 an Österreich.Nur Obergeldern kam zum gröfsten Teil an Preufsen, einige Stücke an dieNiederlande; zugleich erhielten diese im Barriere-Traktat 1715 das Be-satzungsrecht in den auf der Karte rot unterstrichenen belgischen Festungen(Dendermonde hatte halbösterreichische und halbniederländische Besatzung).Joseph II erlangte 1782 die Räumung dieser Festungen und 1785 die Ab-tretung einiger kleinerer Gebiete, sowie der wichtigen Forts an der Schelde-mündung; um diese nach wie vor sperren zu können, bauten die Niederlandedas Fort Bath.

Drei Kartons: Niederlande seit 1795.

Grofse Umwälzungen brachte die französische Revolution. Der Konventerklärte 1793 den Niederlanden den'Krieg, Ende 1794 rückte Picliegru ein,Jan. 1795 verliels der Erbstatthalter Wilhelm V das Land, am 16. Mai 1795erfolgte die Erklärung der batavischen Republik. Sie behielt die altenGrenzen bis auf Staats - Flandern und die Besitzungen an der obern Maas;beides kam mit Belgien zu Frankreich. Nach langen Beratungen wurde1798 das Land in 8 Departements geteilt, welche mit ihren Hauptstädtenauf der Karte verzeichnet sind. 1800 erhielt die Republik von Frankreichdie in ihrem Gebiet liegenden deutschen Enklaven. Die Verfassung undDepartementseinteilung erfuhr noch manche Änderungen, bis 1806 dasKönigreich Holland (Ludwig Bonaparte) proklamiert wurde. 1808 er-hielt Holland Ostfriesland und Jever, mufste aber einige Grenzgebiete anFrankreich abtreten, 1810 wurde es in Frankreich einverleibt.

Nach dem Sturze Napoleons erhielt Wilhelms V Sohn Wilhelm durchden Wiener Kongrefs die Niederlande nebst Belgien unter dem NamenKönigreich der Niederlande (1815). Die Grenzen und Provinzen desReichs ergeben sich aus der Karte, die Erweiterung der Südgrenze erfolgtedurch den zweiten Pariser Frieden. Luxemburg ward durch Personalunionmit den Niederlanden verbunden, gehörte aber zum deutschen Bunde.

Die Pariser Julirevolution bewirkte 1830 auch eine belgische Revolu-tion. Das Land sagte sich von dem Hause Oranien los und wurde von derLondoner Konferenz als selbständig anerkannt. 1831 wurde Leopold vonSachsen-Coburg König der Belgier. Mit dem Königreich der Niederlandeward auf Grund der Londoner Konferenzbestimmungen ein Präliminarfriede1833, der endgültige erst 1839 geschlossen. Limburg und Luxemburgwurden zwischen beiden Reichen geteilt; dabei gehörten das niederländischeHerzogtum Limburg und das durch Personalunion mit den Niederlandenverbundene Grofslierzogtum Luxemburg bis 1866 zum deutschen Bunde.

Baldamus.

Text zum Historischen Handatlas.

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