Federwild — Fehlschuß.
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nen landwirthschaftlichen Gesetzen verschiedene Einschränkungen statt. Vergl.die verschiedenen Gattungen des Federviehes. Die Thiere bleiben so langedas Eigenthum ihres Besitzers, als sie nicht den Willen, zu ihrem Herrnzurückzukehren, aus freiem Antriebe abgelegt haben, und er kann sie vonJedem, der sie unbefugter Weise einsangt oder zurückhält, uneiitgeldlich wie-der abfordern. Beschädigt das Federvieh die Aecker, Gärten und Gewässerdes Nachbars auf irgend eine Weise, so kann der Eigenthümer des Grundund Bodens sie pfänden und von dem Eigenthümer des Thieres volle Ent-schädigung fordern, da angenommen werden muß, daß diese Schäden ausder verabsäumten Aufsicht über dasselbe entstehen. Das bloße Uebertcetenderselben in ungeschlossene Felder berechtigt unter Nachbarn nicht, weilman annehmen kann, daß hierdurch kein Schade geschieht; es darf sie aberder Beschädigte nicht todten oder erheblich verletzen, was das gemeine Rechtausdrücklich bestimmt. Dagegen kann man sie wegscheuchen und verjagen.Doch giebt es Partikulargesetze, welche das Todten der Thiere dem Beschädigtenerlauben, so gestalten z. B. preußische Gesetze das Todten der Enten, welchesich auf fischbaren Gewässern ohne Erlaubniß des Eigenthümers vorfinden,indem die Enten, da sie der Fischerei sehr nachtheilig sind, ohne Erlaubnißdes Fischerei-Berechtigten an Flüssen und Teichen gar nicht gehalten werdendürfen; und an andern Orten bestimmt es das Herkommen, daß der Eigen-thümer der Gärten befugt sei, die Hühner, welche sich in denselben einfinden,zu todten. Sonst aber hat das muthwillige Umbringen fremden Geflügels undFederviehes den Ersatz des wahren Werthes zur Folge.
Federwild, werden alle zur Jagd gehörigen eßbaren Vogel genannt.Die Jäger unterscheiden hohes, mittleres und niederes Federwildpret. Zurhohen Jagd rechnet man: Schwäne, Trappen, Kraniche, Auerhähne undFasanen; zur mittlern: Birkhähne, Haselhühner, Brachvogel; zur niedernJagd: wilde Gänse, Enten, Reiher, Rebhühner, Schnepfen, Taucher, Wach-teln, Lerchen, Drosseln u. s. w.
Fegen, das Gehörn, s. Bast.
Fehle», heißt in der Jägersprache, mit dem Schuß nicht treffen, vor-beischießen. Die meisten Fehlschüsse mit der Büchse entstehen dadurch, daßman, w.il man das Korn in der Eile oder Hitze zu voll genommen hat, überdas Wild hinwegschießt. Beim Schießen mit der Flinte aber fehlt manMeistens deshalb, weil man hinter dem bezielten Wilde wegschießt, oder weilman, wenn das Thier auf einen zukommt, oder von einem wegläuft, dar-über oder darunter wegschießt. Es gilt daher als Regel, daß man beimSchießen mit der Büchse nach Wild, nur eine Hand breit vom Saum derBrust, dicht hinter dem Vorderlause fassen und dann schon abfeuern muß.Schießt man aber nach einem Hasen, Fuchs u. s. w., der breit läuft, so mußman immer auf den Kopf zielen; ebenso, wenn er von einem wegläuft;kommt er aber spitz auf einen zu, so zielt man auf die Vorderläufe. Wennman nach Federwild schießt, das fliegt, muß man immer ein wenig vorhalten;fliegt es aber von einem weg, so halte man ein wenig darüber weg.
Fehlhatz, ist eine solche, wobei das angehetzte Wild nicht gefangenWorden ist.
Fehljagen, nennt man ein eingestelltes Jagen, welches nicht nachWunsch ausgefallen ist.
Fehlschuß, ist ein Schuß, wodurch das Ziel nicht getroffenworden.
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