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3 (1839) Dritter Band. Eag-Fut / bearbeitet von einem Vereine von Landwirthen und Gelehrten, herausgegeben von F. Kirchhof
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Forstzins Frachtfuhrleute.

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Inbegriff alles dessen, was zur Lehre und Anwendung gehört. Sonst theiltman auch das Forstwesen in das innere und in das äußere, und rech-net zu jenem alle Geschäfte, die im Walde selbst besorgt werden müssen,während man zum äußern diejenigen Geschäfte zählt, die außerhalb des Wal-des zu besorgen sind. Zu der Forstwissenschaft, die nicht selbstständlg, son-dern aus bisher gemachten Erfahrungen und aus niedreren Wissenschaftenzusammengesetzt ist, gehören als Hülfswissenschasten: die Naturkunde, Ma-! themalik, Technologie, Staats- und Polizeiwissenschaft und Rechtskunde.Den größten Theil zur Forstwissenschaft aber liefern die Naturkunde unddie Mathematik.

Forstziits, wird an einigen Orten die Abgabe genannt, welche fürNutzungen aus einem Walde zu entrichten ist.

Fortbauinen, nennt man es, wenn Marder von einem Baumezum andern springen.

Fortbringen, eine Fährte. Wenn der Schweißhund die Fahrteeines angeschossenen Wildes nicht weiter verfolgen kann, so sagt man: ders Hund kann die Fährte nicht fortbringen. In diesem Falle muß man mit

! dem Hunde vorgreifen (s. d.) oder vorschlagen, um wieder auf die Fährte

zu kommen.

FortyN, Fortün, ein türkisches Getreidemaß zu Eonstankinopel,---- 2 Scheffl. 8^ Metzen preuß., oder 2 Metzen 36^ Becher wiener Maß.

Fortpflanzungstopf, ist wie ein gewöhnlicher Blumentopf (s. d.)gestaltet, und weicht nur darin von demselben ab, daß an der Seiftnwandeine Spalte bis zur Oeffnung des Bodens befindlich ist, um den fortzupflan-zenden Schößling aufzunehmen. Der Spaltung gegenüber ist ein mit einerOeffnung versehener Henkel befindlich, um den Topf an einem bequemenAst aufhängen zu können. Diese Gefäße, die man auch von verzinntemj Eisenblech hat, dürfen in der Regel nicht groß sein.

! Fossilien, ist so viel als Mineralien (s. d.). Man nennt aber'

' auch ursprünglich organische, durch Umänderung ihrer Bestandtheile jedochzur Natur der Mineralien übergegangene Körper Fossil; wie z. B. fossi-les (versteinertes) Holz, Thiere u. s. w.

' Frachtfuhrlente, Frachtschiffer, übernehmen durch den Fracht-vertrag die Verbindlichkeit, gegen einen gewissen bestimmten Lohn, nach Bauschund Bogen oder nach dem Gewicht oder der Entfernung des Orts die ih-, »en übergebenen Sachen an den vorgeschriebenen Ort zu liefern. Gewöhn-lich werden die Bedingungen dieses Contracts in eine besondere Schrift ge-bracht, Frachtbrief genannt, welche der Fuhrmann bei der Ablieferung derSachen dem Empfänger einhändigt. Der Fuhrmann ist verbunden, denTransport auf seine Kosten und mit seinem Geschirr zu besorgen, die Sa-chen zur bestimmten Zeit richtig abzuliefern, und auf die ihm anvertrauteLadung die möglichste Sorgfalt zu verwenden. Uebergiebt er die ihm anver-! traute Ladung einem Andern zur Besorgung, so steht er selbst für den durchl Zufall daran verursachten Schaden, es sei denn, daß er nachweisen könnte,derselbe Zufall würde die Ladung auch dann betroffen haben, wenn er selbstsie an Ort und Stelle besorgt hätte. In der Regel ist in den Frachtbrie-fen festgesetzt, daß der Fuhrmann, wenn er nicht zur bestimmten Zeit ab-liefert, den Lohn oder die Fracht ganz oder theilweise verlieren soll. Gegensolche Frachtabzüge sowohl, als auch überhaupt gegen die Schädeuanfprüche,welche wider den Fuhrmann wegen nicht richtig oder nicht zur bestimmten