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3 (1839) Dritter Band. Eag-Fut / bearbeitet von einem Vereine von Landwirthen und Gelehrten, herausgegeben von F. Kirchhof
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Forstwesen Forstwissenschaft.

für den Morgen 3^ Pfennige. 6) Soll der Geometer einen Forst, dener gemessen und in Jagen eingetheilt hat, auch sogleich in Schlage abthei-len, und die damit verbundenen Arbeiten Im Zimmer und im Walde be-sorgen, so erhält derselbe für die in Schlage eingetheilte Fläche noch weiter:in ebenen Forsten für den Morgen I Pfennig, in Gebirgssorsten aber Pfen-nig. «) Hat der Geometer in einem schon früher vermessenen und char-tirten Forste einzelne Blößen, Räumden, Bestände oder andere Grundstückeaufzunehmen, so bekommt er für diese Arbeit: in ebenen Forsten für denMorgen 6 Pfennige, und in Gebirgssorsten 7 Pfennige. s) Muß derGeometer eine Forstgrenzc ins besondere aufnehmen und zeichnen, so bekommter für die genaue zweimalige Messung der Linien und der Winkel, für dieAnmerkung der aufstoßenden Grundstücke, und für die Anfertigung derCharte und des Grenzvermessungsregisters in eb.nen Gegenden für die lau-sende Ruthe 3 Pfennige, in Gebirgsgegenden aber 4 Pfennige. g) Hatder Geometer Gefalle zu nivelliren, wobei er hin und zurück wägen muß,so erhält er für das Nivelliren, Berechnen, Anfertigung der Nivcllementsta-belle, und Zeichnung des Profils und Situationsplanes für die laufendeRuthe 3 Pfennige. I>) Zeichnen gebühren. I) Für eine Special«charte, 50 Ruthen auf einen Decimalzoll einer 12 F. rheinl. langen Ruthe,genau und sauber zu copiren, mit Einschluß der Farben, für 3 Morgen1 Pfennig. 2 ) Ebenso viel erhält auch der Geometer für die Zeichnungder reinen Specialcharte nach seiner reinen Brouilloncharte, die er abliefernmuß. 3) Wenn aber eine Specialcharte nur als Blanquet gezeichnet wird,erhält er für 6 Morgen 1 Pfennig. 4) Für eine Specialcharte nach demMaßstabe von 250 Ruthen auf einen Decimalzoll, zu verjüngen und zurevidiren und ins Reine zu zeichnen, einschließlich der Farben, für 3 Morgen1 Pfennig. 5) Für eine rcducirte Charte ins Reine zu zeichnen, für k Mor-gen 1 Pfennig; wird eine solche Charte aber nur als Blanquet gezeichnet,für 10 Morgen 1 Pfennig. 6) Müssen Charten nach den oben erwähn-ten Maßstäben umgearbeitet werden, so wird für das Reduciern -x mehrbezahlt, als unter 4) bestimmt ist. 7) Zu den Charten erforderliche Lein-wand und Papier, so wie die nöthigen Kapseln und das vom Zeichner an-geschaffte Papier zu den Registern und Tabellen, werden liquidirt und be-sonders bezahlt. 8) Für den Quadratfuß Aeichenpapier, mit seiner Lein-wand unterzogen, werden gut gethan: 6 Groschen.

Forstwesen, s. Forstwissenschaft.

Forstwirthschast, s. Forstwissenschaft.

Forstwissenschaft, ist die Kenntniß der systematisch geordnetenLehr- und Grundsätze, die Waldungen so zu behandeln und zu benutzen,daß sie als solche den jedesmaligen Zweck am leichtesten und vollkommenstenerfüllen. Die Forstwissenschaft lehrt demnach, wie man in jeder Hinsicht voll-kommene Waldungen mit dem geringsten Zeit- und Kostenaufwande erzie-hen, fchon erzogene Wälder beschützen" und erhalten, den nachhaltigen jährli-chen Holzerlrag und den Geldwerth der Waldungen bestimmen, die erzogenenForstproducte bestmöglichst zu benutzen, und die ganze Forstwirthschast zweck-mäßig einrichten und leiten soll. Diese Wissenschaft zerfällt daher in 5 Haupt-theile, nehmlich: :>) m die Holzzucht, b) in den Forstschutz, e) in die Forst-abschätzung und Betriebseinrichtung, <i) in die Forstbenutzung und oj in dieForstdirection. Unter Forstwirthschaft versteht man die Anwendung derforstwissenschaftlichen Lehren auf die Forstgeschäste, und Forstwesen ist der