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b. Die Bewachung der im Hauptgraben liegenden Werke, der Raveline rc.
Die Bewachung der sogenannten Außenwerke, der Raveline,Tenaillen, Contregarden rc., welche im Hauptgraben liegen, wirdin der Regel erst nothwendig, sobald die Nähe des Feindes undseine Vorbereitungen eine Belagerung der Festung erwarten lassen.
Um indessen in jedem Falle dem Feinde die Möglichkeit zunehmen, sich in diese Werke einzuschleichen und durch wenige Cent-ner Pulver, welche er in Säcken mit sich führen könnte, dieHohlbauten (Reduits, Wachthäuser, Poternen, Minengallerien)zu zerstören, gebietet die Vorsicht, dergleichen Hohlbauten nichtganz unbewacht zu lassen.
Am Tage kann dies durch Patrouillen geschehen, bei Nacht da-gegen muß jede derartige Hohlbaute durch eine kleine Wache besetztwerden, welche das Piquet der Wache des gedeckten Weges stellt.
Überdies darf sich während der Nacht der Patrouillengang inden Außenwerken nicht allein auf den Wallgang beschränken, son-dern muß auch im Hauptgraben selbst statt haben.
Endlich muß die Bewachung derjenigen Raveline von vorn-herein erfolgen, durch welche die gangbar erhaltenen Communica-tionen zur Festung führen, welche deshalb gleichsam einen Brücken-kopf der Thorpassage bilden.
Sie erhalten eine Schildwacht in der Spitze, eine auf jederFace, eine am Ausgang des Navelins, eine auf der Brücke jen-seits der Barriere, welche zur Brücke führt, und den Schlüsselzu selber bei sich führt, um diese Barriere von Innen abschließenzu können.
Sonach wird diese Wache I llnterofficier 15 Mann stark, undda sie den Examinirtrupp stellt, so erhält sie überdies einen Gefreiten.
Diese Ravelinwacht findet ihr Unterkommen im Wachthause,welches in der Regel schon im Frieden vorhanden, oder untereinem Schirmdach von Kreuzholz in der Spitze des Werkes.
v. Die Bewachung des Hauptgrabens.
Wie bereits erörtert, muß der trockene oder fest zugefroreneHauptgraben jeder Festungsfront durch eine besondere »Graben-wache« bewacht werden, da selbst hohe Revetements nur einpassives Schutzmittel gegen Überfälle gewähren.