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Der Dienst der Infanterie bei der Vertheidigung der Festungen gegen den gewaltsamen Angriff / bearbeitet durch W. v. Kamptz
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111
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III

General Suchet benutzte diesen Umstand zu einem allgemei-nen Sturm.

Der Sturm gelang. Plötzlich waren die Franzosen Herr deruntern Stadt; worauf die nach dem Schloß sich zurückziehendeBesatzung durch die Menge der fliehenden Einwohner, welche den-selben Weg einschlugen, getrennt wurde.

Die List der Franzosen, die Einwohner vor sich nach demSchlöffe zu treiben, wurde mit dem besten Erfolge gekrönt.

Alles war voll Frauen, Greisen, Kindern, selbst die Gräbenund das Glacis des Schlosses, so daß die Vertheidiger desselbenkeinen Schuß thun konnten, ohne ihre eigenen Landsleute zu treffen.

Unterdessen überschütteten die Franzosen das Schloß mit Bom-ben und Granaten, bis die weiße Fahne aufgesteckt wurde.

Die Vertheidiger, welche die Franzosen gewiß noch 2 Monatevor dem Schlosse hätten aufhalten können, hatten denselben Feh-ler begangen, in welchen ihre Vorgänger 1707 verfallen waren,als das Schloß durch die Überfüllung mit Flüchtigen, wegenMangels an Lebensmitteln übergeben werden müßte. (ArchivXIV. pgg. 173.)

Deshalb ist es nothwendig, die Vertheidigung von Citadellenvon vorn herein zu isolircn.

Was aber Citadellen für die Festung sind, das ist jedes Re-duit (Kernwerk) für sein Erdwerk.

Jedes Reduit muß daher spätestens bei Beginn eines offen-baren Sturmes mit einer selbstständigen Besatzung versehen wer-den, welche von den Vertheidigern der Erdbrustwehren währenddes Gefechtes streng isolirt ist.

Bei der Vertheidigung eines Neduits selbst, kommt es vor-zugsweise darauf an, diejenigen abzuhalten, welche sich mit Brand-zeug nähern. Es darf daher in einem Reduit nicht an Stangenund Lanzen fehlen, und es ist höchst Vortheilhaft, wenn das Re-duit einen Brunnen und einige Kübelspritzen enthält. Stroh darfnie in einem Blockhause vorhanden sein, weshalb wollene Deckenals Lager dienen müssen.

Die Reduit-Besatzung ist hiernach zum Abnehmen der Brücken,Schließen der Thüren, zum Löschen des Brandes und zur Un-terhaltung des Feuers abzutheilen.