Polar-Coordiimtcn. — Astronomische Bestimmungen.
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die Vergleichung der beiderseitigen Längenmaasse be-kannt sein.
Das Fehlerverhältniss der Winkelinstrumente kann abernur da ermittelt werden, wo bei den Anschlüssen die Be-obachtungen auf mehreren Stationen doppelt, d. h. mit denbeiderseitigen Instrumenten, ausgeführt wurden. Nachträg-lich kann dasselbe nicht mehr bestimmt werden, weil dieGüte der Instrumente sich durch den Gebrauch wesentlichändert.
•Bei den Normalmaassen dagegen, nach denen dieGrundlinien gemessen wurden, wenn sie noch nicht mit derToise verglichen sind, kann diese Vergleichung noch immerstattfinden und würde anzuordnen sein, um ihr Verhältnisszur Toise endgültig festzustellen, damit die Fehler der An-schlüsse auf die Fehler der Winkelmessungen allein redu-cirt werden können. Wo das nicht geschehen kann, dawird man den Winkel- und Längenmessungen gleiche Ge-wichte beilegen, oder wenn andere Anhaltspunkte vorliegen,dieselben näherungsweise schätzen müssen.
Die Zurückführung der Dreiecksketten auf ein gemein-schaftliches Maass kann nun in folgender Weise geschehen:
a) Die in einem anderen Maasse gemessenen Grund-linien werden in Toisen verwandelt und der Unter-schied der Anschlussseiten in Toisen festgestellt.
b) Dieser Unterschied wird nach den Gewichten derbeiderseitigen Winkelmessungen vertheilt, also imFall gleicher Gewichte lialbirt und bildet die Fehlerder verbundenen Dreiecksketten.
c) Der jedem Theil zugefallene Fehler muss zwischenseiner Grundlinie und der Anschlussseite durch Win-kelverbesserungen, nach der Methode der kleinstenQuadrate, ausgeglichen und fortgeschafft werden, sodass man von der Grundlinie der einen Dreiecks-kette bis zur Grundlinie der anderen ohne Felderrechnen kann.